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Das KfW-Wohneigentumsprogramm – Teil 1

am 4. Dezember 2009 – 15:37Kein Kommentar

Das KfW-Wohneigentumsprogramm dient zur Finanzierung von einem selbst genutzten Wohneigentum. Hier wird der Kauf oder Bau von dem selbst genutzten Eigentumswohnungen und Eigenheimen langfristig finanziert. Es wird ein zinsgünstiger Kredit für die Kosten ausgeliehen, welche auf den Beleihungsraum entfallen. Alle natürliche Personen können den Antrag für das KfW-Wohneigentumsprogramm stellen, welche ein selbst genutztes Wohneigentum kaufen.

Was wird beim Kauf finanziert?

In der Regel wird der Kauf oder Bau von selbst genutzten Eigentumswohnungen und Eigenheimen gefördert. Bei einem Kauf vom selbst genutzten Wohneigentum wird der Kaufpreis inklusive den Kaufpreisnebenkosten berücksichtigt. Weiterhin werden mögliche anfallende Umbau-, Modernisierungs- und Instandsetzungskosten mitfinanziert.

Was wird beim Bau mitfinanziert?

Ferner werden die folgenden Kosten bei einem Bau berücksichtigt. Zum Einen sind die Kosten des Baugrundstücks (sofern der Kauf beim Eingang des Antrags bei der KfW höchstens 6 Monate zurückliegt) und die Kosten der Außenanlagen beinhaltet. Außerdem werden die Baukosten mit den Baunebenkosten finanziert.

Abdeckung der Finanzierungskosten durch das Einkommen des Antragstellers

Dabei müssen die Kosten des Baus oder Kaufs in einem gewissen Rahmen liegen. Außerdem sollte die Bemessung so erfolgen, dass die hierfür entstehenden Belastungen (z. B. der Kapitaldienst in Form von Zins und Tilgung) durch das Gehalt des Antragstellers langfristig finanziert werden können. Ferner müssen auch die Bewirtschaftungskosten durch das Gehalt des Antragstellers abgedeckt werden.

Der Umfang der Finanzierung

Es gibt beim Finanzierungsanteil zwei Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Zum Einen liegt der maximale Kreditbetrag bei 100.000 Euro. Zum Anderen liegt der Finanzierungsanteil bei maximal 30 % der entsprechenden Gesamtkosten. Natürlich kann man auch weitere Fördermittel aus den öffentlichen Haushalten in Anspruch nehmen, wenn dieser Förderanteil nicht ausreicht.

Die Kreditlaufzeiten

Eine Möglichkeit der Kreditlaufzeit liegt bei bis zu 20 Jahren. Hier beträgt die Tilgungsfreijahre bei mindestens einem und maximal drei Jahre. Bei der zweiten Variante liegt die Kreditlaufzeit bei maximal 35 Jahre. Die Tilungsfreijahre liegen bei dieser Variante bei mindestens einem und maximal fünf Jahre.

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