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ETF Funds: Die passiven Indexfonds – Teil 2

am 27. November 2009 – 18:57Kein Kommentar

Zum Einen gibt es bei den ETFs niedrige Handelskosten und Verwaltungsgebühren. Zum Anderen muss der Anleger keinen Ausgabeaufschlag zahlen. Die ETFs bieten eine einfache sowie übersichtliche Kostenstruktur. Außerdem kann der Anleger schnell auf die momentane Marktentwicklung reagieren.

Vorteile von ETFs

Ferner gilt das investierte Kapital als Sondervermögen und aufgrund der Zusammensetzung gibt es eine hohe Risikostreuung. Das Risiko eines Totalverlustes ist wegen der breiten Anlagestreuung gering. Es gibt kein Emittentenrisiko und die ETFs sind sehr transparent, weil sie aus den gleichen Aktien wie der jeweilige Index zusammengesetzt werden. Aufgrund der Garantie der Händler, dass die Verkaufs- und Kaufkurse gestellt werden, ist ein ständiger Handel möglich und man erreicht eine hohe Liquidität.

Die Nachteile

Innerhalb der Entwicklung kann ein ETF wegen der relativ niedrigen Gebühren ihren Index nie übertreffen, welchen sie relativ exakt abbilden. Sobald der Fonds aktiv gemanagt wird, könnte man eine wesentlich höhere Rendite erreichen. Bei den ETFs kann man keine Verluste kompensieren. Hier kann man nämlich die Bestandteile des Portfolios nicht umschichten und die ETFs sind von der Entwicklung des Marktes abhängig.

Die Arten von ETFs

Man kann ETFs in fast allen Anlageklassen handeln. Zum Einen kann man in den Geldmarkt, Kreditderivate oder Rohstoffe anlegen. Zum Anderen kann man in Anleihen sowie Aktien investieren.

Die Swap-ETFs

Der Geldanleger schließt bei den Swap-ETFs ein Tauschgeschäft mit der anderen Partei ab. Dabei ist die eigene Bank häufig der Tauschpartner. Der Anleger wechselt dabei die Rendite eines definierten Aktienkorbs mit der erwünschten Indexrendite. Mittels diesen Swap-Geschäften kann man beispielsweise Dividendenzahlungen in den ETFs steuerfrei abbilden.

Sicherheit bei den ETFs

Sobald eine Fondsgesellschaft oder Bank insolvent geht, wird das Sondervermögen nicht in die Konkursmasse eingehen. Die ETFs gehört zum Sondervermögen, weil sie durch die Bank in den Depots der Kunden lediglich aufbewahrt werden. Dabei ist das Depot das Besitz der Kunden und letztendlich geschützt. Ferner sollte der Geldanleger immer prüfen, ob der jeweilige ETF ein Sondervermögen ist, da z. B. die Swap-ETFs kein Sondervermögen darstellen.

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