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Maßnahmen gegen Mietnomaden – Teil 1

am 27. November 2009 – 18:24Kein Kommentar

Sie werden auch als Miettouristen bezeichnet. Es wird von ihnen eine Wohnung angemietet. Ihre Absicht ist es, keine Miete an den Vermieter zu zahlen. Die Mietnomaden nutzen hier den gesetzlichen Mieterschutz komplett aus.

Die vom Mietnomaden verursachten Schäden

Die Mietnomaden suchen nach entsprechenden Vermietern und verursachen riesige Schäden. Nach den Schätzungen des Haus- und Grundbesitzervereins belaufen sich die Rückstände durch die nicht gezahlten Mieten in Deutschland schon auf 2,2 Milliarden Euro. Der vom Mietnomaden durchschnittliche entstandene Schaden liegt bei etwa 25.000 Euro. Vor allem der private Vermieter sollte deswegen sehr wachsam sein und nicht auf sein Gefühl oder Menschenkenntnis vertrauen.

Wo treten Mietnomaden auf?

Mietnomaden treten insbesondere dort auf, wo es sehr schwer ist, eine Immobilie zu vermieten. Beispielsweise kommen in Ostdeutschland v. a. in strukturschwachen Bereichen, in großen Städten wie Berlin und Hamburg oder aber auch in den ländlichen Gebieten mit einer sehr schlechten Anbindung Mietnomaden vor. Es sind vermehrt arglose, private Vermieter betroffen. In der Regel wohnen sie nicht in der gleichen Immobilie und haben kaum Erfahrung mit Mietern.

Wie schützt man sich am besten vor Mietnomaden?

Als Vermieter sollte man sich an eine genaue Vorgehensweise bei der Vermietung von der Wohnung halten. Zum Einen verwendet man einen Fragenkatalog. Man trägt dort auch gleich die Antworten des Mietinteressenten ein. Diesen ausgefüllten Fragenkatalog sollte man sich von dem Mieter unterschreiben lassen, denn bei falschen Angaben ist der Mieter wegen Betrugs strafbar.

Die Schufa-Selbstauskunft einholen lassen

Zum Anderen sollte man sich vom Mieter eine aktuelle Schufa-Selbstauskunft aushändigen lassen. Diese Auskunft erhält der Mietinteressent gegen eine geringe Gebühr bei der Schufa. Üblicherweise verlangen zahlreiche Vermieter diese Schufa-Selbstauskunft.

Keine Schufa-Auskunft vorhanden: Eltern unterzeichnen auf Mietvertrag mit

Wenn der Mieter keine Schufa-Auskunft vorlegen kann (z. B. bei Schülern oder Studenten), sollte deren Eltern den Mietvertrag mitunterschreiben. Sie haften für mögliche anfallende Mietschulden ihres Kindes mit. Außerdem sollte man von den Eltern eine Schufa-Auskunft einholen.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen

Weiterhin sollte man mit dem künftigen Mieter abklären, dass bei dem letzten Vermieter keine Mietschulden entstanden sind. Hier kann der Vermieter vom künftigen Mieter vor der Unterzeichnung des Mietvertrags eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen. Sie wird von dem letzten Vermieter des Mieters entsprechend ausgefüllt.

Der schriftliche Mietvertrag

Ferner sollte der Vermieter einen in Schriftform verfassten Mietvertrag abschließen. Es gibt einen Formularmietvertrag. Hier sollte man auf jeden Fall das neueste Mietvertragsformular nutzen.

Mitglied eines Vermietervereins

Natürlich sollte man ein Mitglied des Vermietervereins sein. Man erhält dort einen kostenlosen Rat vom Juristen. Ferner bekommt man die neuesten Mietvertragsformulare.Weiterhin kann man sich preiswert vor potentiellen Schwierigkeiten mit den Mietern schützen.

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