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Einkommensorientierte Zusatzförderung in München – Teil 2

am 16. November 2009 – 16:18Kein Kommentar

Der Antrag wird erst dann bearbeitet, sobald das Amt sowohl das Wohnungsübergabeprotokoll als auch der Mietvertrag und alle restlichen Unterlagen hat, welche dazu benötigt werden, das Familienjahreseinkommens zu ermitteln. Der Antrag wird für 24 Monate bewilligt. Jeden Monat wird die Förderung im Voraus bezahlt. Die Zahlung ist an den Zweck gebunden, d. h. sie bestreitet die Wohnungsmiete.

Einkommensänderungen rechtzeitig melden und rechtzeitig Antragstellung auf Weiterförderung

Sobald sich das Einkommen während des Bewilligungszeitraums ändert, so muss dies dem Amt bekannt gegeben werden. Sollte die Anzeige des veränderten Einkommens unterlassen worden sein, so fordert das Amt die schon ausgezahlten Beträge zurück. Bevor die Förderung ausläuft, muss rechtzeitig der Antrag auf Weitergewährung der Förderung gestellt werden. Dadurch sollen keine Unterbrechungen entstehen.

Die Unterlagen

Um den Antrag zu stellen, müssen die folgenden Unterlagen mitgebracht werden. Dabei ist die Aufstellung vielleicht nicht vollständig. In Abhängigkeit der Lebensumstände des Antragstellers kann sich in dem Gespräch mit dem Sachbearbeiter ergeben, dass man noch weitere Unterlagen vorlegen muss. Der Antragsteller erhält eine schriftliche Aufstellung mit dem Abgabetermin.

Die erforderlichen Unterlagen

Zum Einen benötigt man das Antragsformblatt. Er muss komplett ausgefüllt sein und von sämtlichen volljährigen Mitbewohnern unterzeichnet worden sein. Zum Anderen wird sowohl der IBAN- als auch SWIFT-BIC-Nummer für das Girokonto benötigt, das der Antragsteller auch mit dem Kontoauszug belegen kann. Ferner wird die Lohnsteuerkarte im Original als auch alle Belege über sämtliche steuerfreien und -pflichtige Einkommen und alle Gehaltsnachweise benötigt.

Finanzielle Nachweise

Weiterhin muss man den aktuell vorliegenden Einkommensteuerbescheid sowie die Rentenmitteilung beifügen. Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder die Grundsicherung für die Arbeitssuchenden bezieht, muss den kompletten, aktuellen Bescheid mit der jeweiligen Höhe und Bezug vorlegen. Die laufenden Beiträge zur Altersvorsorge und freiwilligen Krankenversicherung sowie der Mietzahlungsbeginn müssen nachgewiesen werden.

Bescheide und Nachweise rund um die neue Wohnung

Wer einen Schwerbehindertenausweis oder den Bescheid des Amtes für Versorgung und Familienförderung hat, muss diesen ebenfalls vorlegen. Der Vermieter muss die aktuelle Grundmiete bestätigen. Der Mietvertrag mit der Unterschrift des Mieters und Vermieters muss vollständig kopiert werden. Außerdem wird das Wohnungsübergabeprotokoll für die neue Wohnung benötigt.

Hier geht es wieder zu Teil 1 “Einkommensorientierte Zusatzförderung in München”

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