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Einkommensorientierte Zusatzförderung in München – Teil 1

am 16. November 2009 – 16:19Kein Kommentar

Mit der einkommensorientierten Zusatzförderung kann man preiswerter Wohnen. Ferner werden Fehlsubventionierungen vermieden. Die ersten Testläufe starteten im Jahr 1995. Nun wuchs die Anzahl der sog. EOF-geförderten Wohnungen auf mehr als 3.000.

Was ist das Besondere an dieser Form von Wohnraumförderung?

Die Mieter solcher Wohnungen bezahlen an den Vermieter die festgelegte höchstzulässige Miete. Die höchstzulässige Miete wurde bei der Bewilligung der Fördermittel bestimmt. Beim Förderverfahren wird auch die Höhe der zumutbaren Miete pro Quadratmeter festgelegt. Der Unterschied zwischen der zumutbaren und höchstzulässigen Miete ist der Ausgangsbetrag, um die einkommensorientierte Zusatzförderung zu bekommen.

Die Einkommensstufen

Die Haushalte erhalten die komplette Differenz zwischen der höchstzulässigen und zumutbaren Miete, sofern das Familienjahreseinkommen nicht die Einkommensgrenze der Stufe 1 (WFB 2008) überschreitet. Insgesamt gibt es fünf Einkommensstufen. In Abhängigkeit der Höhe des errechneten Einkommens werden von dem Unterschiedsbetrag Abzüge subtrahiert. Bei sinkender Einkommensgrenze oder steigendem Familieneinkommen wird die Summe der Zusatzförderung, die monatlich ausgezahlt wird, niedriger und die Mietbelastung erhöht sich.

Die Fehlsubventionierung

Damit wird unterbunden, dass in den staatlich subventionierten Immobilien nach etlichen Jahren Familien immer noch zu preiswerten Mietkonditionen leben – selbst wenn sie von dem gegenwärtigen Einkommen her keine Berechtigung mehr haben, in die geförderte Wohnung einzuziehen. 1982 war dies der Auslöser für das Einführen der Fehlbelegungsabgabe. Dabei stiegen die Einkommen der Sozialwohnungsmieter an. Währenddessen stiegen die Mieten langsamer an als die Einkommen und deshalb sprach man hier von einer Fehlsubventionierung.

Hier geht es zu Teil 2 “Einkommensorientierte Zusatzförderung in München”

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