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Sozialwohnungen in München – Teil 2

am 16. November 2009 – 16:05Kein Kommentar

Zum Einen gibt es in München öffentlich geförderte Sozialwohnungen. Zum Anderen gibt es unterschiedliche Fördermodelle, bei welchen wesentlich höhere Einkommensgrenzen möglich sind. Jedoch muss man bei diesen Wohnungen auch etwas höhere Mieten zahlen.

Die einkommensorientierte Förderung

Man teilt bei der einkommensorientierten Förderung die Förderung auf. In Abhängigkeit des Haushaltseinkommens wird ein Anteil der Fördergelder ausbezahlt. Alle zwei Jahre werden die Voraussetzungen neu überprüft. Dadurch sollen falsche Subventionierungen von zu Beginn an vermieden werden.

Die Voraussetzungen

Zunächst gibt es verschiedene Einkommensgrenzen. In Abhängigkeit der Höhe des anrechenbaren Einkommens kann man den Antrag lediglich für gewisse Bauprogramme mit verschiedenen Miethöhen stellen. Ferner muss die soziale Dringlichkeit gegeben sein. Außerdem ist die Aufenthaltsdauer in München sowie der Aufenthaltsstatus bei Ausländern wichtig, die in München eine Wohnung suchen.

Wo erhält man den Antrag?

Man bekommt den Antrag entweder an der Infothek im Amt für Wohnen und Migration in der Franziskanerstraße 8 oder in den Sozialbürgerhäuser in den jeweiligen Sozialregionen von München. Außerdem erhält man den Antrag in der Stadtinformation im Rathaus sowie an der Rathauspforte. Ferner kann man ihn per Post, E-Mail und Download anfordern. Das Amt für Wohnen und Migration bearbeitet den Antrag.

Die benötigten Unterlagen

Diese Unterlagen muss man mit dem Antrag vorlegen: einen validen Reisepass oder Personalausweis, einen Mietvertrag sowie eine Einkommenserklärung auf einem Formblatt. Ferner wird bei verheirateten Personen eine Heiratsurkunde benötigt oder einen Beleg über eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Außerdem müssen Schwangere einen Mutterpass vorlegen sowie die Geburtsurkunden der Kinder. Geschiedene müssen das Scheidungsurteil mit einer Sorgerechtsentscheidung bzw. -vereinbarung beifügen, sofern bei getrennt Lebenden oder Geschiedenen Minderjährige in dem Antrag aufgelistet sind.

Weitere Unterlagen

Beschäftigte müssen bei einem Einkommen aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit die Verdienstbescheinigungen vorlegen. Wer Arbeitslosengeld bezieht oder einen Hilfebescheid hat bzw. Rente- oder Sozialhilfe bekommt, muss diese Bescheide dem Antrag beifügen. Außerdem muss der Einkommensteuerbescheid des vorherigen Jahres bei Einkommensteuerpflichtigen vorgelegt werden. Diese Unterlagen müssen entweder als Original oder als eine beglaubigte Kopie beigefügt werden.

Hier geht es wieder zu Teil 1 “Sozialwohnungen in München”

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