Sozialwohnungen in München – Teil 1
In München sind die Mieten sehr hoch. Sobald man sich nicht selbst auf dem freien Wohnungsmarkt mit einer Wohnung oder einem Haus versorgen kann und man Unterstützung benötigt, kann eine geförderte Mietwohnung bekommen. Die Landeshauptstadt München hat etwa 55.000 Wohnungen, welche vom Amt für Wohnen und Migration an Bedürftige vergeben werden. Jährlich stehen davon allerdings nur ca. 3.500 Wohnungen zum Bezug zur Verfügung.
Antrag auf Sozialwohnung: Erfüllung von bestimmten Bedingungen
Sobald man eine Sozialwohnung beantragen will, muss man bestimmten Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise muss das Einkommen unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze liegen. Ferner muss eine gewisse „soziale Dringlichkeit“ vorliegen.
Terminvereinbarung mit dem Amt für Wohnen und Migration sowie einkommensorientierte Zusatzförderung
Sowohl für die Antragstellung als auch für das Vermitteln von Sozialwohnungen muss man im Amt für Wohnen und Migration (Franziskanerstraße 8, München) per Telefon einen Termin vereinbaren. Neben den Sozialwohnungen gibt es eine neue Form von Wohnraumförderung. Man kann die einkommensorientierte Zusatzförderung nutzen. Hierzu gibt es einen gesonderten Eintrag.
Die Sozialwohnung
Der Gesetzgeber subventionierte die Mieten für den geförderten Wohnraum, indem er Steuergelder einsetzt. Aufgrund dessen sind die Wohnungen gegenüber den Mietzinsen auf dem freien Wohnungsmarkt in der Regel wesentlich günstiger. Sobald man sich als ein Wohnungssuchender für die geförderte Wohnung registrieren lassen möchte, darf dessen Einkommen nicht die Einkommensgrenzen für das jeweilige Bauprogramm übersteigen.
Voraussetzungen für die Sozialwohnung
Um einem Vermieter einen Wohnungssuchenden für eine erhältliche Sozialwohnung vorgeschlagen werden kann, müssen mehrere Faktoren erfüllt werden. Zum Einen muss die „soziale Dringlichkeit“ erfüllt sein, mit welcher die Lebensumstände sämtlicher Wohnungssuchenden eingestuft werden, um so gut wie möglich eine gerechte Reihenfolge der ca. 15.000 Wohnungssuchenden abzusichern. Zum Anderen hat der Zeitraum, wie lange der Wohnungssuchende bereits in München gelebt hat, eine große Bedeutung. Ferner spielt bei ausländischen Wohnungssuchenden auch der Aufenthaltsstatus eine wichtige Rolle.
