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Hilfen bei akuter Wohnungslosigkeit in München

am 16. November 2009 – 15:20Kein Kommentar

In München bietet die ZEW bei einer akuten Wohnungslosigkeit eine unmittelbare, aber vorübergehende Unterbringung in den städtischen Notquartieren bzw. Clearinghäusern, in Pensionen von privaten Beherbungsbetrieben und in Wohnheimen an. Es ist das Ziel, dass der Bedürftige so schnell wie möglich für langen Zeitraum einen Wohnraum bekommt. Selbst die freien Träger der Wohlfahrtsverbände nehmen Bedürftige der ZEW auf. In der vorübergehenden Unterkunft können im Rahmen der Betreuungs- und Beratungsangeboten mit den Bedürftigen weitere Schritte unternommen werden, um die Wohn- und Lebenssituation zu verbessern.

Das dauerhafte Wohnen

Unter gewissen Voraussetzungen kann man den Bedürftigen in ein dauerhaftes Wohnen wie z. B. in die öffentlich geförderten Wohnungen (sog. Sozialwohnungen) vermitteln. Selbst finanzielle Hilfen können genutzt werden (z. B. die Kostenübernahme von der Kaution, Maklerprovision für eine gemietete Immobilie auf dem freien Wohnungsmarkt). Jedoch muss der Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung, die frei finanziert wird, mit dem ZEW abgestimmt und genehmigt werden. Diese Genehmigung ist unter anderem von dem Einhalten festgelegter Obergrenzen der Miete abhängig.

Rückgang an Sozialwohnungen und das Münchner Teilprogramm für benachteiligte Zielgruppen

Ferner geht die Anzahl an öffentlich geförderten Wohnungen (sog. Sozialwohnungen) immer mehr zurück. Aufgrund dessen sind die Erfolgsaussichten einer vermittelten Sozialwohnung für eine Zwischenzeit sehr begrenzt. Die bayerische Landeshauptstadt steuert mit dem „Kommunalen Wohnungsbauförderprogramm, Teilprogramm für benachteiligte Zielgruppen (KomPro B)“ diesen Missstand entgegen. In der Regel entscheidet eine Belegungskommission über die Vergabe der KomPro-B-Wohnungen.

Hilfen für wohnungslose Frauen

Sobald sich Frauen in einer Notsituation befinden, welche sie für einen gewissen Zeitraum wohnungslos macht, so bekommen die Frauen Hilfe von der ZEW. Sie können sich über eine Übergangswohnmöglichkeit für Frauen, die alleinstehend sind und Kinder haben können. Diese Übergangswohnmöglichkeit kann beispielsweise eine Mutter-Kind-Einrichtung, ein Clearinghaus, ein Frauenhaus, ein Wohnheim mit einer sozialpädagogischen Betreuung, ein Notquartier für Menschen ohne eine Wohnung oder ein Wohnraum in einer Pension. Um den ersten Kontakt in Bezug auf diese Dienstleistungen mit der ZEW aufzunehmen, kann man diese Behörde unter der Telefonnummer 089/233-40020 oder Faxnummer 089/233-40693 erreichen.

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