Wohnungsverlust vermeiden – Landeshauptstadt München hilft
Es ist 5 vor 12. Was muss man jetzt tun? Am Besten handelt man so schnell wie möglich und man lässt sich beraten. Die Kündigung einer Wohnung kann schnell zu einer Räumungsklage und zu einer möglichen Wohnungslosigkeit führen.
Bei Räumungsklage schnell handeln
Sobald ein Mieter von dem Amtsgericht eine Räumungsklage erhält, darf keine Zeit verlieren. Man muss bei Fristen sofort reagieren und sich beraten lassen. Selbst eine Zwangsräumung und das Umziehen in eine Notunterkunft dürfen nicht vorkommen.
Hohe Kosten bei Vollstreckung des Räumungsurteils und der Räumung
Sobald ein Gerichtsvollzieher das Räumungsurteil und die Räumung vollstreckt, kann es so richtig teuer werden. Sowohl die Kosten für den Umzug, mitsamt der Kosten die man benötigt zum Transporter mieten in München, und der Zwangsräumung als auch für das Einlagern des Hausrates und der Möbel müssen beglichen werden. Ferner können Anwalts-, Renovierungs- und Gerichtskosten anfallen. Somit kann aus einem Mietrückstand, der 1.000 Euro hoch ist, eine Gesamtbelastung von etwa 5.000 Euro entstehen.
Zuständige Sachbearbeitungen helfen beim drohenden Wohnungsverlust
Die Landeshauptstadt München bietet mit ihrem Amt für Wohnen und Migration sowie mit den Sozialbürgerhäusern eine Hilfestellung in Bezug auf einen drohenden Verlust der Wohnung an. Auf jeden Fall sollte man mit der Sachbearbeitung einen Termin vereinbaren. Dabei sind die zuständigen Sachbearbeitungen im Sozialreferat nach Sozialregionen aufgeteilt. In der Regel sind in einer Sozialregion mindestens zwei Stadtbezirke zusammengefasst.
Die Zentrale Wohnungshilfe
Wer bereits in München wohnungslos ist, sollte sich an die Abteilung Zentrale Wohnungslosenhilfe in dem Amt für Wohnen und Migration wenden. Dieses Amt ist für das komplette Stadtgebiet zuständig. Bei einer akuten Wohnungslosigkeit hilft die Abteilung Zentrale Wohnungslosenhilfe (kurz: ZEW) ebenfalls.
Die Infothek der Zentralen Wohnungshilfe
Die ZEW bietet verschiedene Hilfen an. Wohnungslose Münchner können durch die ZEW langfristig einen Wohnraum erhalten. Die Infothek, die sich in der Franziskanerstraße 8 befindet, ist die erste Anlaufstelle bei Wohnungslosigkeit. An der Infothek kann geklärt werden, welche Hilfen benötigt werden (z. B. Unterbringung, finanzielle Leistungen, sozialpädagogische Betreuung). Man kann die Infothek auch unter der Telefonnummer 089/233 – 40105 und Faxnummer 089/233 – 40693 erreichen.
Die Beratung der Landeshauptstadt München
Man kann sich bei der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit beraten lassen. Sie berät zum Einen über potenzielle wirtschaftliche Hilfen. Zum Anderen kann sie die Mietrückstände übernehmen.
Weitere Beratungsthemen der Fachstelle
Sie prüft außerdem, ob die Räumungsklage rechtmäßig ist. Die Fachstelle berät auch über einen Anspruch auf Wohngeld bzw. andere Wohnhilfen. Natürlich kann man sich über individuelle Hilfen informieren (z. B. sozialpädagogische Hilfen, Schuldnerberatung).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um sich individuell beraten lassen zu können, muss man folgende Unterlagen mitnehmen. Zum Einen wird der Personalausweis oder Reisepass von sämtlichen Personen benötigt, welche in der Wohnung wohnen. Zum Anderen muss der Mietvertrag bzw. das letzte Schreiben über eine Mieterhöhung mitnehmen. Ferner werden Kündigungen, Räumungsklagen und Mahnungen mit dem Kuvert als ein Zustellnachweis gebraucht.
Weitere benötigte Unterlagen
Außerdem sind neben der Verdienstbescheinigung oder der Beleg über ein Einkommen auch der Nachweis über Kredite, Unterhaltszahlungen, andere Verbindlichkeiten oder Schulden wichtig. Eine Quittung über den zuletzt bezahlten Mietzins muss vorgelegt werden. Weiterhin werden Vermögensnachweise (z. B. Bausparvertrag, Lebensversicherung, Kfz) und komplette Kontoauszüge der drei vorangegangenen Monate benötigt. Zu guter Letzt braucht die Fachstelle ein Scheidungsurteil, einen Sorgerechtsnachweis, den Mutterpass sowie eine Übersicht des Vermieters über die Mietkosten pro Monat.
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