Störung des Hausfriedens als Kündigungsgrund
In Deutschland zahlt der vertragstreue Mieter rechtzeitig seine Miete, äußert keine Beschwerden bei seinem Vermieter und kommt mit seinen Mitmietern klar. In Deutschland sieht dieser Idealfall bei etwa 22 Millionen Mieterhaushalten aus. Jedoch verstehen weder die Gerichte noch der Gesetzgeber bei nachhaltigen Störungen des Friedens in den Mieterhaushalten durch einen Mieter keinen Spaß. Hier droht dem Mieter eine fristlose Kündigung und er wird aus seiner Wohnung herausgeworfen.
Diskriminierende, derbe Beleidigungen und Hausfriedensstörung
Diskriminierende und derbe Beleidigungen von den anderen Mietern erlauben den Vermieter, den entsprechenden Mieter ohne einer Abmahnung das Mietverhältnis zu kündigen. Dies urteilte am 25.09.08 das Amtsgericht Coburg (Aktenzeichen 11 C 1036/08). Aufgrund von wiederholten, nächtlichen Polizeieinsätzen (kurz: MEK) gegen einen gewaltnahen Mieter in einem Wohngebäude wurde diesem Mieter wegen einer nachhaltigen Hausfriedensstörung eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen. Dies urteilte am 03.11.05 das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 307 S 124/05).
Beschädigung von Eigentum
Selbst wenn der Mieter an dem Eigentum des Vermieters Sachen beschädigt, kann er vom Vermieter eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne eine Abmahnung erhalten. Das Amtsgericht München urteilte dies am 17.08.05 (Aktenzeichen 461 C 18919/05). In diesem Fall hat der Mieter Steine aus der Terrasse genommen und diese anschließend gegen die Rollläden geworfen.
Handel mit Drogen
Der Vermieter kann dem Mieter eine außerordentliche, fristlose Kündigung aussprechen, sobald der Mieter in der jeweiligen Wohnanlage mit Heroin handelt. Dies kann man in dem Urteil vom Amtsgericht Pinneberg vom 29.08.02 (Aktenzeichen 68 C 23/02) nachlesen.
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