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Riester-Rente eignet sich besonders für Frauen

am 31. Oktober 2009 – 16:16Ein Kommentar

Für Frauen ist eine private Altersvorsorge sehr wichtig. Eine ideale Ergänzung zur niedrigen gesetzlichen Rente ist der Riestervertrag. Frauen erhalten oftmals ein niedrigeres Einkommen, arbeiten in Teilzeitjobs oder haben in Bezug auf ihrer Tätigkeiten Lücken in ihrem Lebenslauf (z. B. aufgrund von Erziehungsurlaub. Im Durchschnitt erhalten Frauen ca. 500 € Rente pro Monat, was ungefähr 50 % der Rente für Männer ausmacht.

Der Riestervertrag

Aufgrund dieser relativ geringen Rente ist es sehr wichtig, dass Frauen eine zusätzliche private Vorsorge abschließen. Der Riestervertrag ist eine Möglichkeit der privaten Vorsorge. Hier erhält der Sparer Steuervorteile und Zulagen vom Staat. Der Riestervertrag wird als Bausparvertrag (sog. Wohnriester), fondsgebundene und klassische Rentenversicherung, Fonds- und Banksparplan angeboten.

Die Förderungsmöglichkeiten bei der Riester-Rente

Es gibt bei der Riesterrente eine Grundförderung von 154 € je Jahr. Der Staat zahlt außerdem 185 € pro Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren worden sind, zahlt der Staat 300 €. Um die komplette Förderung zu bekommen, spart man 4 % des Vorjahres-Bruttogehalts (höchstens 2.100 €) an und in der Elternzeit muss man lediglich mindestens 60 € sparen.

Hausfrauen und Frauen mit einem 400-€-Job

Allerdings haben Hausfrauen keinen Anspruch auf Förderung. Aber sie können einen reinen Zulagenvertrag unterzeichnen, sofern ihr Ehepartner die Rentenversicherungspflicht hat. Dadurch können die Hausfrauen eine geringe Zusatzrente aufbauen. Frauen mit einem 400-€-Job können riestern, sofern der pauschale Rentenversicherungsbeitrag ihres Arbeitgebers von 15 % auf 19,9 % aufgestockt wird.

Rund um den Riestervertrag

Die Riester-Kunden können bei möglichen finanziellen Engpässen ihre Beiträge zum Riestervertrag aussetzen. Man kann das angesparte Kapital zur Immobilienfinanzierung verwenden. Bei Beginn der Rentenzahlung kann höchstens 30 % des Vermögens ausgezahlt werden.

Tod des Ehepartners und Arbeitslosigkeit

Beim Tod des Ehepartners kann der andere Ehepartner das Guthaben in seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen. Die Riester-Verträge sind Hartz-IV sicher. Wer seine Arbeit verliert, so wird seine Altersvorsorge nicht angegriffen.

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Ein Kommentar »

  • TommyH sagt:

    Ich denke, die Möglichkeit auszusetzen ist besonders zu betonen. Das ist eine sehr gute Regelung, denn wer weiß schon, was in ein paar Jahren ist? Das gilt nicht nur für Frauen! Denn auch Männer können unerwartet in eine kurzzeitige Arbeitslosigkeit fallen, gerade in den heutigen Zeiten! Da ist die Riester-Rente aber gut geregelt, wie ich finde! Ich habe eben noch auf http://www.riestermeister.de einen Video-Podcast zum Thema gefunden… den kann ich auch empfehlen!

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