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Staatseigene Grundstücke in Bayern erwerben

am 31. Oktober 2009 – 15:58Kein Kommentar

Die Immobilienverwaltung des Freistaats Bayern ist ein Geschäftsbereich des Staatsministerium der Finanzen. Wenn die staatseigenen Grundstücke veräußert oder längerfristig vermietet werden, so erfolgen sog. Ausschreibungen. Diese Ausschreibungen liest man in der Regel in der überregionalen und regionalen Presse. Selbst im Internet kann man seit Ende 2000 die Veröffentlichung der Ausschreibungen unter http://www.immobilien.bayern.de nachlesen.

Die Immobilienverwaltung und das Immobilienangebot

Die Immobilienverwaltung hat mehrere Aufgaben. Die längerfristige Vermietung und der Verkauf von den für den Freistaat entbehrlichen Immobilien gehören auch zu diesen Aufgaben. Das Immobilienangebot reicht hier von Immobilien zu der Projektentwicklung für Privatinvestoren über unbebauten Grundstücken bis hin zu Einfamilienhäusern und gewerblichen Objekte. Es werden aber auch Immobilien angeboten, die nicht in Bayern liegen.

Die Ausschreibungen

Aufgrund von haushalts- und verfassungsrechtlichen Gründen schreibt der Freistaat Bayern die angebotenen Immobilien öffentlich aus. Neben den regionalen und überregionalen Pressen werden die angebotenen Objekte auch im Internet (http://www.immobilien.bayern.de) angeboten. Somit können die Kauf- und Mietinteressenten auf dem schnellsten Weg die benötigten Informationen zu den jeweiligen Immobilien abrufen.

Die Ausschreibungen im Internet

Im Internet kann der Interessent die folgenden Informationen lesen: zum Einen gibt es generelle Informationen über die Immobilienverwaltung des Bundesland Bayerns. Zum Anderen befindet sich im Internet eine Übersicht über sämtliche Angebote, die nach Angeboten außerhalb Bayerns und Regierungsbezirken aufgelistet sind. Ferner erhält man nähere Informationen und Bilder über das individuelle Objekt wie z. B. Lage, Verkehrsanbindung, Gebäude- und Grundstücksbeschreibung, Objektart, Preis.

Die Objektbeschreibung

Bei dem jeweiligen Ansprechpartner einer Immobilie kann man nähere Auskünfte über die gewünschte Immobilie einholen. In der jeweiligen Objektbeschreibung kann man die Kontaktdaten des Ansprechpartners einsehen. Solange die Immobilie im World Wide Web angeboten wird, können die Interessenten für das Objekt Gebote abgeben. Sobald der Zuschlag erteilt wurde, wird die Immobilie aus dem kompletten Angebot gelöscht.

Die Kosten

Sobald man eine Immobilie erwirbt, so sind damit automatisch Grunderwerbsteuer, Grundbuch- und Notarkosten verbunden. Gegebenenfalls können auch Vermessungskosten anfallen. Es fallen in der Regel keine weiteren Verwaltungskosten wie z. B. für die Immobilienverwaltung an.

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