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Die Modernisierung – Teil 2

am 19. Oktober 2009 – 16:35Kein Kommentar

Wenn der Vermieter modernisiert und möglicherweise eine Unbewohnbarkeit im jeweiligen Einzelfall vorliegt, muss für jeden einzelnen Fall genau geprüft werden. Diese fachkundige Prüfung sollte so früh wie möglich nach der Ankündigung gemacht werden. Bei Abschluss der Arbeiten muss der Vermieter die Endreinigung und alle Renovierungen, die durch die Arbeiten verursacht wurden, vornehmen.

Die Mieterhöhung

Sehr häufig wird nach der Beendigung der Arbeiten die Miete erhöht. Die Mieterhöhung muss in Schriftform erfolgen. In der Mieterhöhung müssen die einzelnen Arbeiten mit den dazugehörigen Einzelrechnungen und den sich daraus resultierenden Gesamtaufwand aufgestellt werden.

Welche Beträge werden vom Gesamtaufwand abgezogen?

Die Zinsverbilligungen und staatlichen Förderungen müssen vom Gesamtaufwand abgezogen werden. Ferner ist auch noch der Instandsetzungsanteil vom Gesamtaufwand abzuziehen. Es sind Kosten, welche der Vermieter aufgrund eines Austausches von einem reparaturbedürftigen Gegenstand in einen moderneren gespart hat.

Die Leistungsprüfung durch den Mieter und Umlegung der Kosten durch den Vermieter

Der Mieter hat einen Anspruch auf die Prüfung der Leistungen, die in der Rechnung gestellt wurden und die wirklich die Modernisierungsmaßnahmen betreffen. Um dies zu prüfen, kann er die Originalrechnungen einsehen. Ferner legt der Vermieter die Kosten auf die betreffenden Wohnungen um. Der Vermieter kann 11 % der auf die betreffenden Wohnungen entfallenden Modernisierungskosten als eine jährliche Mietsteigerung geltend machen.

Abweichung bei der Miete und die Begrenzung der Mietforderung

Erst drei Monate nach der in Schriftform verfasste Mieterhöhung wird die erhöhte Miete gezahlt. Die Mieterhöhung verschiebt sich um sechs Monate nach hinten, sobald die neue Mietforderung um mehr als 10 % von der Mietsumme im Ankündigungsschreiben abweicht. Die Mieterhöhung ist auf höchstens 20 % über der im Ort üblichen Vergleichsmiete begrenzt. Der Grund: man will ein ständiges Ansteigen der Mietforderungen aufgrund von neuen Modernisierungen vermeiden.

Verwandte Beiträge:

  1. Die Modernisierung – Teil 1
  2. Die Mieterhöhung – Teil 2
  3. Die Mieterhöhung – Teil 1
  4. Die Renovierung – Teil 1
  5. Maßnahmen gegen Mietnomaden – Teil 2

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