Der Bausparvertrag
Der Bausparvertrag wird von den Bausparkassen offeriert. Zwar wird das Bausparen recht konservativ angesehen, aber man kann mit einem Bausparvertrag ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung finanzieren oder einfach nur Eigenkapital ansparen. Nachdem der Bausparer einen Mindestbetrag angespart hat, kann er ein sehr günstiges Bauspardarlehen nutzen.
Der Abschluss eines Bausparvertrages und die Auszahlung
Der Bausparvertrag kann bei Sparkassen, Banken, Versicherungen und Vertretern der entsprechenden Bausparkasse zur Baufinanzierung abgeschlossen werden. Beim Abschluss wird die Bausparsumme vereinbart. In Abhängigkeit des Tarifs muss dieser mit 30 % bis 50 % angespart werden. Der Vertrag ist zuteilungsreif, sobald das Mindestguthaben erreicht und die Mindestvertragslaufzeit eingehalten wurde. Der Kunde kann zwischen der Auszahlung des Sparguthabens und der Auszahlung des Bauspardarlehens mit dem Sparguthaben wählen.
Die Konditionen eines Bausparvertrages
Beim Abschluss eines Bausparvertrages werden die Konditionen für das Bauspardarlehen vereinbart. Allerdings muss der Kunde die Konditionen vergleichen, weil sie erheblich variieren. Normalerweise ist der Bausparvertrag nach fünf bis sieben Jahren zuteilungsreif. Der Kunde hat den Vorteil, dass er eine Planungssicherheit hat und es gibt kein Zinsänderungsrisiko.
Die Wohnungsbauprämie – eine interessante Förderung des Staates
In Deutschland wird das Bausparen vom Staat gefördert: die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage. Die Höhe der Wohnungsbauprämie liegt bei 8,8 % und wird bereits ab dem Alter von 16 Jahren gewährt. Allerdings wird sie auf 512 € je Person und pro Kalenderjahr gewährt. Ferner muss man die Einkommensgrenze von 25.600 € je Jahr (für Singles) und das Doppelte für Ehepaare einhalten.
Die Arbeitnehmersparzulage
Ferner kann man den Bausparvertrag mit den Vermögenswirksamen Leistungen ansparen. Die Vermögenswirksamen Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber an die Bausparkasse überwiesen. Die Förderung liegt hier bei 9 % je Jahr und auf maximal 470 €. Hier muss die Einkommensgrenze von 17.900 je Person beachtet werden, um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen.
Was muss man für beide Förderungen beachten?
Für beide Förderungen muss man einen Bausparvertrag für Minimum 7 Jahre abschließen. Wenn über den Bausparvertrag vorzeitig verfügt wird, erfolgt keine Förderung. Die Ausnahme ist, dass das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
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