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Die Mieterhöhung – Teil 1

am 16. Oktober 2009 – 15:34Kein Kommentar

In der Praxis differenziert man zwischen drei Möglichkeiten an Mieterhöhungen. Eine Art an Mieterhöhung ist die Anpassung an die im Ort übliche Vergleichsmiete. Hier erhöht der Vermieter die Grund- oder Nettokaltmiete, weil in der Vergangenheit das Preisniveau in der Gemeinde oder Stadt angestiegen ist.

Die Modernisierungserhöhung und Erhöhung der Betriebskostenpauschale bzw. -vorauszahlung

Es gibt aber auch die Modernisierungserhöhung. Hier erhöht der Vermieter die Nettokaltmiete, weil es am Haus oder in der Wohnung Arbeiten vorgenommen worden sind. Ferner kann der Vermieter die Betriebskostenpauschale bzw. -vorauszahlung erhöhen. Der Grund kann in einer Unterdeckung der laufenden Kosten liegen.

Die Voraussetzungen einer Mieterhöhung

In Abhängigkeit der Art von Mieterhöhung müssen verschiedene gesetzliche Voraussetzungen gegeben sein. Generell gilt, dass bei allen Erhöhungen die Mieter davon in Kenntnis gesetzt werden. Am häufigsten tritt der Fall mit der Anpassung an die im Ort üblichen Vergleichsmiete. Dabei kann der Vermieter die Miete nur mit vier verschiedenen Begründungsmöglichkeiten erhöhen.

Der Mietspiegel

Der Mieter wird vom Vermieter auf den für die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt gültigen Mietspiegel hingewiesen. Dabei muss der Vermieter die Wohnung des Mieters nach Baualter und Größe in den Mietspiegel einordnen. Von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfährt man, ob es für die entsprechende Gemeinde bzw. Stadt einen Mietspiegel gibt. 


Die weiteren Begründungsmöglichkeiten

Eine weitere Begründungsmöglichkeiten ist die Benennung von drei vergleichbaren Wohnungen mit einer kompletten Adresse. Dabei müssen die drei vergleichbaren Wohnungen mit der Wohnung des Mieters nach Schnitt, Ausstattung, Wohnumfeld, Größe und Baualter vergleichbar sein. Ein weiterer Grund für die Mieterhöhung kann das Hinzufügen eines Auszugs aus der Mietdatenbank sein. Oder es wird dem Schreiben ein Mietwertgutachten beigefügt, welches von einem vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen erstellt worden ist.

Hier geht es zu Teil 2.

Verwandte Beiträge:

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