Online-Kredit: Kostenfallen aufdecken und sparen
Banken bringen in ihren Kreditangeboten gerne versteckte Kosten unter. Verbraucher sollten die gängigen Tricks kennen und schon bei der Suche nach einem geeigneten Online-Kredit darauf achten. Oft lassen sich dadurch erhebliche Teile der Finanzierungskosten sparen.
Banken versuchen auf verschiedenen Wegen, die wahren Kosten ihrer Kredite zu verschleiern. Zwar schreibt der Gesetzgeber vor, dass im effektiven Jahreszins alle Kosten enthalten sein müssen. Diese Regelung betrifft aber nicht alle denkbaren Belastungen. Besonders bei Restschuldversicherungen und im Fall einer vorzeitigen Rückzahlung kommen Kreditnehmer oft schlecht weg.
Restschuldversicherung: Viel Geld für wenig Sicherheit
Nahezu jeder Online-Kredit wird heute im Zusammenhang mit einer Restschuldversicherung angeboten. Wer sein Darlehen online über die Homepage einer Bank beantragt, muss oft regelrecht nach dem Eingabefeld suchen, mit dem sich der voreingestellte Abschluss deaktivieren lässt.
Die Praxis zeigt, dass die Mehrzahl der auf dem deutschen Markt erhältlichen Restschuldversicherungen sehr teuer ist und dem Kreditnehmer im Gegenzug nur sehr wenig Schutz bietet. Die Kosten summieren sich nicht selten auf einen „zweiten Zinssatz“: Die Prämien der Police belaufen sich über die gesamte Laufzeit hinweg auf einen Betrag, der wenn überhaupt dann kaum geringer ist als die Finanzierungskosten selbst.
Der Versicherungsschutz lässt zu wünschen übrig und wird darüber hinaus in vielen Fällen von anderen Policen bereits abgedeckt. Eine sehr häufig beachtete Komponente der Restschuldversicherung betrifft unfreiwillige Arbeitslosigkeit: Banken werben gerne damit, dass in diesem Fall die fälligen Raten übernommen werden und die Bonität unbeschadet bleibt.
Ein Blick ins Kleingedruckte aber zeigt: Die meisten Restschuldversicherungen sehen für den Fall der Erwerbsunfähigkeit eine Karenzzeit vor – drei leistungsfreie Monate nach der Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit sind Standard.
Wer sich in Unkenntnis der Karenzzeit auf den Schutz der Police verlässt und keine Rücklagen bildet, hat im Zweifelsfall das Nachsehen. Auf den Abschluss einer Restschuldversicherung sollte deshalb verzichtet werden. Sie ist nur für die Bank ein gutes Geschäft.
Kostenfreie Sondertilgung ist Qualitätskriterium
Eine weitere Kostenfalle vieler Konsumkredite betrifft Sondertilgungen und vorzeitige Rückzahlungen. Zwar werben immer mehr Banken damit, dass diese Flexibilität besteht – nur über die Kosten wird allzu gern Stillschweigen bewahrt.
Kreditinstitute können vom Darlehensnehmer eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn ein Kredit vorzeitig zurückbezahlt wird. Ist nicht ausdrücklich im Darlehensvertrag vereinbart, dass Sonderzahlungen kostenfrei möglich sind, wird diese Gebühr auch in Rechnung gestellt.
Die Vorfälligkeitsentschädigung soll die Bank für die Zinsen entschädigen, wie der Kreditnehmer wegen der frühzeitigen Rückzahlung nicht entrichtet. Dieser „Schaden“ ist zu kürzen um die Zinsen, die die Bank durch die Wiederanlage der frühzeitig getilgten Gelder am Kapitalmarkt erhält.
Bei der Bemessung der Vorfälligkeitsentschädigung rechnen Banken ihren Schaden gerne größer, als er tatsächlich ist. Gerne wird unterschlagen, dass mit der Sondertilgung auch das Ausfallrisiko entfällt, wodurch sich für die Bank Kostenvorteile ergeben. Dazu wird der Zinssatz, zu dem die Bank die Rückzahlung anlegt, gerne zu niedrig angesetzt.
Zwar finden sich im Internet zahlreiche Vorfälligkeitsrechner, mit denen sich eine realistische Entschädigung der Bank ermitteln lässt. Der Gesetzgeber lässt Verbraucher in diesem Punkt aber weitgehend im Regen stehen – Kreditinstitute können praktisch in Rechnung stellen, so viel sie wollen.
Verbraucher sollten deshalb nach Möglichkeit nur Kreditverträge abschließen, die kostenfreie Sondertilgungen ausdrücklich vorsehen. Das gilt ganz besonders für Darlehen mit Laufzeiten von mehr als drei Jahren. Die Sonderzahlungen müssen dabei nicht zwingend zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich sein: Ein bis zwei Termine im Jahr, zu denen zusätzliche Tilgungsleistungen erbracht werden können, reichen vollkommen aus.
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