Der Triumph einer Rentnerin über die Commerzbank
Die Zahl der Banken steigt, welche von den Gerichtet dazu verpflichtet werden, ihren Kunden für das Verlustgeschäft durch sehr risikoreiche Investments eine Entschädigung zu zahlen. Jetzt muss sogar die Commerzbank tief in ihre Kasse greifen. Der Fall sieht nun folgendermaßen aus.
Das Werben um das Vertrauen der Kunden
Die Dresdner Bank warb vor geraumer Zeit mit „Die Beraterbank“ um das Kundenvertrauen. Nun musste eine 85-jährige Rentnerin, die der Bank vertraute, sehr tief in den Geldbeutel greifen. Sie verlor etwa 15.000 Euro, die sie in sehr riskante Zertifikate investiert hatte und diese Zertifikate wurden von dem Bankberater empfohlen. Das Landgericht Heidelberg sprach ihr nun diese Summe als Schadensersatz zu (Aktenzeichen: 2 O 208/09).
Der Anfangsbetrag der Rentnerin
Damals besaß die Rentnerin (zu diesem Zeitpunkt 82 Jahre alt) zum Jahresanfang von 2006 eine Summe in Höhe von 57.000 Euro. Dieser Betrag war zunächst auf dem Sparbuch und anschließend in einem Geldmarktfonds recht sicher investiert gewesen. Für die Rentnerin war die Sicherheit sehr wichtig.
Das Anlageziel der Rentnerin
Die Rentnerin verfügte über eine niedrige Rente. Somit wollte sie ihr Vermögen flüssig halten, sodass sie selbst in den nicht geplanten Fällen rasch auf das Vermögen zugreifen kann. Sie wollte nicht in risikoreiche Anlagen wie z. B. Aktien anlegen. Dies hatte die Rentnerin der Bank wissen lassen.
Die Anlageempfehlung der Bank
Ihre Bank empfahl ihr, in 450 Zertifikate der Dresdner Bank zu investieren. Sie ist heute ein Teil der Commerzbank. Dabei hatte die Bankberaterin das Zertifikat als eine sehr sichere Anlage dargestellt, bei welcher man das Risiko eines Verlustes ausschließen könnte. Diese Aussage stellte sich als falsch dar, weil die Zertifikate innerhalb kürzester Zeit einen sehr hohen Wertverlust hinnehmen mussten.
Das Urteil des Landgerichts Heidelberg
Das Heidelberger Landgericht urteilte, dass die Bankberaterin ihrer Kundin dieses Zertifikat erst gar nicht als Empfehlung hätte aussprechen dürfen. Die Klägerin verstand unter einer sicheren Anlage, dass das eingezahlte Vermögen mit Sicherheit vorhanden bleiben sollte. Allerdings ist dieses Urteil bislang nicht rechtskräftig.
Verwandte Beiträge:
- Commerzbank-Aktie nach Hiobsbotschaft über schlechte Zahlen eingebrochen
- BGH-Urteil über die Wasserkosten bei einer Eigentümergemeinschaft
- Die Sieger der Finanzkrise – Ethikbanken freuen sich über Kundenandrang
- Die Haftung bei Schädlingen in einer Immobilie
- Der Bausparvertrag: Abschlussgebühren müssen von Kunden akzeptiert werden
