Wohnen in München

Immobilien in der Landeshauptstadt

Wohnen in Bayern

Wohnungen im Freistaat

Ratgeber

Fragen & Antworten zu interessanten Themen

Die Münchner Stadtteile

Lokale Informationen zu den Münchner Stadtteilen

Finanzen

Alles rund ums Geld

Home » Finanzen

Einführung einer Barriere für Spekulationen in den USA

am 1. März 2010 – 12:40Kein Kommentar

Bei Leerverkäufen wettet man auf sinkende Kurse. Diese Leerverkäufe sollen künftig sehr beschränkt möglich sein. Die amerikanische Aufsichtsbehörde hatte entschieden, dass man nur noch mit Auflagen eine Spekulation auf eine Aktie machen kann, die schon um 10 % gesunken ist. Die Experten haben Zweifel, dass dies wohl kaum etwas bringen wird.

Die Bitte der US-Banken an die SEC

Im schwierigsten Jahr der Finanzkrise – das Jahr 2008 – verzeichneten die Märkte sowie insbesondere die Bankaktien über mehrere Tage hinweg große Verluste. Daraufhin baten die amerikanischen Kreditinstitute die SEC zu einem zeitweisen Verbot der Leerverkäufe. Allerdings suchten die Exponenten des freien Marktes sowie die Verteidiger solcher Leerverkäufe mit dieser Bitte um Schutz. Ob das zeitweise Verbot, das selbst in ganz Europa eingeführt wurde, wirklich zu einem Schluss der Talfahrt führte, ist selbst unter den Wissenschaftlern strittig.

Wie ein Leerverkauf funktioniert

Ein Anleger verkauft beim Leerverkauf eine Aktie, welche sich der Anleger ausgeliehen hatte. Sobald der Kurs sinkt, so kann der Anleger diese Aktie preiswerter zurückkaufen. Der Gewinn ist der Unterschied zwischen dem An- und Verkaufspreis. Die Kritiker von dieser Handelsvariante meinen, dass damit die Abwärtsspirale beginnt, welche man nicht sehr leicht stoppen kann. Dagegen sagen die Unterstützer, dass der Investor mit diesem Leerverkauf auf legitimer Weise seine Meinung über die Aktie ausdrückt wie ein normaler Aktienkauf.

Die neue Regelung

Die neue Regelung sieht folgendermaßen aus. Sobald eine Aktie um 10 % sinkt, so kann man den Leerverkauf nur noch zum Preis ausüben, welcher über dem besten Kaufgesuch im Markt liegt. Damit will man riesige und überraschende Kurseinbrüche verhindern. In den kommenden 60 Tagen soll diese neue Regelung in Kraft treten.

Verwandte Beiträge:

  1. Spekulationen bei Kreditausfallversicherungen
  2. Die Kündigung einer Mietwohnung – Teil 1

Schreiben sie einen Kommentar!

Fügen sie unten ihren Kommentar hinzu, oder trackback von ihrer eigenen Seite.. Sie können außerdem Abonnieren sie diese Kommentare via RSS.

Sei nett. Halt es sauber. Bleib beim Thema. Kein Spam.

Sie können diese HTML-Tags benutzen:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Dieser Blog hat Gravatar aktiviert. Um ihren eignen Avatar zu bekommen registrieren sie sich bitte unter Gravatar.