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Belege dürfen vom Mieter kopiert oder fotografiert werden

am 12. Februar 2010 – 11:40Kein Kommentar

Der Streit um die Nebenkosten

Sehr häufig streiten sich die Mieter und Vermieter über die Nebenkosten. Ein Gericht stärkte nun die Rechte der Mieter. Denn jetzt können sie beim Kontrollieren gewisse Hilfsmittel verwenden.

Das Urteil des Münchner Amtsgericht

Die Mieter können die Belege fotografieren bzw. kopieren, um die Nebenkosten überprüfen zu können. Dies urteilte nun das Amtsgericht München. Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft hatte am Montag darauf hingewiesen. Das Aktenzeichen lautet: AG München 412 C 34593/08.

Der Fall beim Münchner Amtsgericht

Eine Mieterin stimmte in diese Fall nicht der Abrechnung zu. Ein Bekannter von ihr sollte die jeweiligen Belege fotografieren, um die Belege zum späteren Zeitpunkt in aller Ruhe kontrollieren zu können. Jedoch hatte der Vermieter dies abgelehnt. Die Mieterin hatte aufgrund dessen gegen den Vermieter geklagt.

Die Verwendung von technisch fortgeschrittenen Möglichkeiten

Das Münchner Amtsgericht hatte ihr Recht gegeben. In Bezug auf das effektive Ausüben des Rechtes, dass man die Belege einsehen kann, kann der Vermieter dem Mieter nicht verwehren, Abschriften bzw. handgeschriebene Notizen zu machen. Wenn man Belege ablichten will, so dürfen auch technische Hilfsmittel wie zum Beispiel das Einscannen, Kopieren oder Fotografieren für dieses Anfertigen verwendet werden. Schließlich nutzt die Mietpartei Möglichkeiten, die technisch fortgeschrittener sind.

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