Bundesgerichtshof überprüft die Mithaftung von Online-Broker
Eine Anlegerin meint, dass sie durch sehr risikoreiche Geschäfte an der Terminbörse in New York um ihr Vermögen gebracht wurde. Dabei wurden die Geschäfte automatisch durchgeführt. Doch laut der Aussage des Anwaltes der Klägerin müssten die Firmen ihre Vermittler wesentlich besser überwachen. Dies kann beispielsweise durch Stichproben in regelmäßigen Abständen passieren.
Einreichung der Klage beim BGH
Jetzt wurde der Bundesgerichtshof (BGH) eingeschaltet. Dieser soll nun überprüfen, ob die Online-Brokerfirmen nicht seriösen Finanzvermittlern künftig besser überwachen müssen. Denn die Klägerin wurde mit den sehr riskanten Geschäften an der Terminbörse zu New York sowie von überzogenen Gebühren von dem Finanzvermittler um ihr Vermögen gebracht worden.
Der Broker Pershing
Diese Anlegerin hatte nun in Karlsruhe eine Klage gegen US Pershing LLC.-Broker eingereicht. Seine Internet-Plattform nutzte der Vermittler, welcher in Deutschland ansässig war. Dabei sei dieser Fall nach Aussage des Bundesgerichtshofs der erste Fall von vielen ähnlichen Fällen, welche dem BGH vorliegen (Aktenzeichen: XI ZR 93/09).
Bessere Überwachung und Stichproben bei Vermittler
Mittels einer besseren Überwachung und regelmäßigen Stichproben sollen die Vermittler überprüft werden. Denn es sei für den Online-Broker sehr leicht, um zu sehen, dass der Investor ausgebeutet wird. Laut dem Anwalt der Klägerin sei das Resultat, weil Pershing hier nichts gemacht hat, dass Pershing nicht hingeschaut hatte.
Das Geschäft mit Pershing
Die Anlegerin vertraute ihr Vermögen dem Finanzvermittler an. Der Finanzvermittler besaß mit Pershing ein Vertrag, durch welchen er für seine Klienten Termingeschäfte über die Plattform des Brokerunternehmens durchführen konnte. Das komplette Geschäft wickelte man inklusive dem Abbuchen der Provisionen sowie der Kontoauszüge vollautomatisch über dieses Portal ab.
Das Transaktionskonto
Die Verwaltung des Transaktionskontos wurde an den Vermittler übertragen, welcher dies über drei Jahre lang gemacht hatte. Die Klägerin hatte dieses Transaktionskonto bei Pershing eröffnet. Letztendlich waren von 6.000 Euro nur noch 205 Euro als Rest übrig. Man erwartet das Urteil am 9.03.2010.
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