Die Steuersünder sollten sich nun beeilen
Zahlreiche Steuerhinterzieher bereiten nun aufgrund des bald anstehenden Kaufs von 1.500 Kontodaten, die sich in der Schweiz befinden, eine Selbstanzeige vor. Damit wollen sie ohne Strafe davon kommen. Seit etlichen Monaten steigt das Interesse an den Selbstanzeigen.
Die Überprüfung der CD
Allerdings bleibt den Steuersündern nicht mehr viel Zeit. Denn wenn die CD einmal erworben ist und die Informationen auf dieser CD überprüft worden sind, so kann der Tatbestand als „gesichtet“ gelten und somit ist es zu spät. Jedoch ist es unter den Juristen umstritten, bis zu welchem Zeitpunkt die Selbstanzeige gemacht werden kann. Die Finanzbeamte wollen dennoch kulant vorgehen.
Rasches Handeln von den Steuersündern wichtig
Trotz alledem sollen sich die Betroffenen beeilen. Denn das Problem ist, dass die Anzeigen komplett sein müssen. Jedoch weis nur eine geringe Anzahl an Schwarzgeld-Anlegern, wie viele Kapitaleinnahmen sie in der Schweiz erzielt hatten. Außerdem müssen die Steuergeldsünder Unterlagen von der jeweiligen Hausbank in der Schweiz anfordern.
Die Unterlagen von den Bank
Dieses Warten auf die Unterlagen kann sehr riskant sein. Schließlich kann es häufig einige Monate dauern, bis die Bank die Unterlagen zusendet. Ein Ausweg ist, dass einige Finanzämter akzeptieren, dass die Steuersünder den hinterzogenen Betrag zunächst abschätzen. Danach kann der wirkliche Betrag nachgetragen werden.
Die Schätzung des hinterzogenen Betrages
Jedoch sollte die Schätzung weder zu hoch noch zu niedrig ausfallen. Der Experte Idler rät zu einem Aufschlag von 10 % bis 20 % auf die Schätzung des Steuersünders. Sofern aber die Erträge, die in der Selbstanzeige geschätzt wurden, zu niedrig angesetzt wurden, so werden die Steuersünder für den restlichen Teil dennoch bestraft.
Die Strafe und die Stufen-Anzeige
Die Strafen können ganz hoch ausfallen. Es können für hinterzogene 10.000 Euro bis zu 140 Tagessätze anfallen. Dabei ist der Tagessatz das Nettoeinkommen pro Tag. Sofern man eine Stufen-Anzeige machen will, so sollte man zuvor anonym bei dem Finanzamt nachfragen, ob dies mitspielt.
Guter Rat ist hilfreich
Allerdings sind die Beamten für die Stufen-Anzeige nicht verpflichtet. Denn es gibt normalerweise keine Probleme. Die Steuersünder sollten am besten für diese Anfrage entweder einen Steuerberater oder einen Anwalt einschalten. Dies ist aufgrund der schwierigen Rechtslage bei den Selbstanzeigen sehr ratsam.
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