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Die Abschreibungsmodelle bei denkmalgeschützten Immobilien

am 21. Januar 2010 – 12:05Kein Kommentar

Es gibt in Deutschland etwa 880.000 Kulturdenkmäler. Diese Zahl entspricht etwa 5 % sämtlicher Immobilien. Natürlich sollen die Kulturdenkmäler der zukünftigen Generationen erhalten bleiben. Der Staat unterstützt deshalb das Sanieren von denkmalgeschützten Immobilien mit recht interessanten Abschreibungsmodellen, welche die hohen Kosten senken sollen.

Die Steuervorteile des Selbstnutzers

Insbesondere die Besserverdienenden erhalten große Steuervorteile. Gemäß dem Einkommensteuergesetz können die Selbstnutzer die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen 10 Jahre lang mit je 9 % von dem zu versteuernden Einnahmen von der Steuer absetzen. Somit wird der Fiskus während der Abschreibungsfrist zu 90 % an den Sanierungskosten beteiligt.

Höhere steuerliche Vorteile für den Vermieter

Dagegen sieht es für die Vermieter wesentlich besser aus. Sie können acht Jahre lang 9 % der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Anschließend kann der Vermieter für weitere vier Jahre 7 % absetzen. Der Vermieter kann weiterhin sowohl die Finanzierungskosten als auch die Nebenkosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Weitere Komponenten sind bei Denkmälern ebenfalls wichtig

Man muss beim Kauf des Denkmals darauf achten, dass sowohl die Qualität als auch die Lage das Gebäude nicht abhängig von den steuerlichen Vorteilen attraktiv machen. Sehr häufig sind die hohen Preise für die denkmalgeschützte Gebäude lediglich wegen den steuerlichen Möglichkeiten berechtigt. Sobald diese Immobilie erst einmal total saniert wurde, so sind diese steuerliche Möglichkeiten entfallen.

Hohe Instandhaltungs- und Modernisierungskosten

Natürlich darf man nicht nur die Kosten, sondern auch die Mühen für die Investitionen unterschätzen. Schließlich können sowohl die Instandhaltungs- als auch die Modernisierungskosten rasch das Doppelte des Immobilienkaufpreises ausmachen. Denn man kann die erforderlichen Baumaßnahmen lediglich mit dem Wissen und Können von entsprechenden Handwerkern und Experten (z. B. Stuckateuren) durchführen. Selbst die reinen Materialkosten sind bei solchen Denkmälern häufig sehr höher als bei den neu gebauten Immobilien, weil die Materialien dem Original entsprechen müssen.

Genehmigung und Überwachung vom Amt für Denkmalschutz

Es müssen zudem sämtliche Baumaßnahmen vom Amt für Denkmalschutz genehmigt werden. Dies muss zudem vor der eigentlichen Renovierung des denkmalgeschützten Gebäudes passieren. Selbst innerhalb des kompletten Sanierungszeitraumes werden Überwachungen von allen Arbeiten von den Denkmalpflegern durchgeführt.

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