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Die denkmalgeschützten Immobilien

am 21. Januar 2010 – 11:59Kein Kommentar

Die Nachfrage nach Immobilien steigt immer mehr, die unter Denkmalschutz stehen. Schließlich bieten die denkmalgeschützten Immobilien sehr viele Vorteile. Ferner verwundert die starke Nachfrage nach dieser Anlageform nicht, weil man immer mehr die Rückbesinnung auf die substanzstarken sowie soliden Werte beobachtet.

Die Vorteile von denkmalgeschützten Immobilien

Zum Einen ist es eine sicherheitsorientierte Anlage in Sachwerte. Zum Anderen kann man die Sanierungskosten bis zu 100 % von der Steuer absetzen. Weiterhin wird die Abgeltungssteuer nicht angewandt und die Veräußerungserträge sind nach zehn Jahren steuerfrei. Ferner erhält man bei einer Vermietung regelmäßige und planbare Einnahmen.

Mit viel Flair viel Einkommensteuer sparen

Die denkmalgeschützten Immobilien bieten nicht nur etliche Vorteile, sondern sie sind hinsichtlich ihres Äußeres recht attraktiv. Somit bieten sie einen gewissen Charme und Flair, sodass sie selbst als Kapitalanlage recht interessant sind. Es gibt kaum eine vergleichbare Kapitalanlage, mit welcher man so viele Steuern sparen kann als mit einer denkmalgeschützten Immobilie. Je 10.000 Euro Sanierungskosten können Topverdiener somit über etliche Jahre hinweg bis zu 4.700 Euro an Einkommensteuer einsparen.

Die AfA beim Denkmalschutz

Der Gesetzgeber schuf Investitionsanreize, um die kulturhistorisch sehr wertvolle Immobilien zu bewahren. Es wurde im Einkommensteuergesetz geregelt, dass die für den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes dienende bauliche Maßnahmen folgendermaßen von der Steuer abgesetzt werden können:

  • Der Vermieter kann sie zu 100 % steuerlich absetzen, wovon sie acht Jahre lang 9 % pro Jahr und anschließend vier Jahre lang 7 % pro Jahr absetzen können.
  • Die Selbstnutzer können die Maßnahmen zu 90 % von der Steuer absetzen, d. h. 10 Jahre lang werden 9 % pro Jahr steuerlich abgesetzt.

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