Wohnen in München

Immobilien in der Landeshauptstadt

Wohnen in Bayern

Wohnungen im Freistaat

Ratgeber

Fragen & Antworten zu interessanten Themen

Die Münchner Stadtteile

Lokale Informationen zu den Münchner Stadtteilen

Finanzen

Alles rund ums Geld

Home » Ratgeber

Die Nebenkosten bei einem Kauf einer Immobilie – Teil 2

am 18. Januar 2010 – 17:06Kein Kommentar

Insgesamt gesehen muss der Käufer die nachfolgenden Kosten bezahlen. Zum Einen ist es der eigentliche Immobilienkaufpreis sowie die Notarkosten, welche in etwa 1 % bis 2 % des Kaufpreises betragen. Zum Anderen muss der Käufer sowohl die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises, die Kosten für das Grundbuchamt von circa 0,5 % des Kaufpreises (können bereits in den Notarkosten beinhaltet sein) und die Finanzierungskosten von etwa 1 % des Kaufpreises. Weiterhin können sowohl die Maklergebühr (zwischen 3 % und 7,14 %) als auch die Genehmigung des Verwalters (0,2 % des Kaufpreises) anfallen.

Die Auflistung von Einbauten

Normalerweise muss man die Kaufnebenkosten innerhalb von zwei bis vier Wochen zahlen. Sowohl der Zeitpunkt der Zahlung des Kaufpreises als auch die Lieferung der Immobilie muss man mit dem Verkäufer im Kaufvertrag vereinbaren. Sollten im Kaufpreis gewisse Einbauten (beispielsweise Einbauküche, Möbel) enthalten sein, so muss man auf diese keine Grunderwerbsteuer zahlen. Trotzdem müssen sie im Kaufvertrag aufgelistet werden und mit einem entsprechenden Preis genannt werden.

Die Rückabwicklung des Kaufvertrages

Wer den Kaufvertrag rückabwickeln will, so sollte dies der allerletzte Ausweg nach der Unterzeichnung bei einem Notar sein. Es kann aber sehr gute Gründe für diese relativ teure Sache sein. Schließlich kann es durchaus vorkommen, dass nach dem Termin beim Notar plötzlich etwas eintritt, welche die Rückabwicklung des Kaufvertrags unverzichtbar macht.

Was kann der Käufer bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages tun?

Sofern der Käufer die Immobilie nicht mehr kaufen kann, so sollte er zunächst sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Notar reden. Die Gründe können beispielsweise wegen persönlichen Gründen sein oder die Bank stellt die Finanzierung der Immobilie nicht. Sollte der Käufer Glück haben, kann der Verkäufer dem Käufer großzügig entgegen kommen.

Die Bank stellt keine Immobilienfinanzierung

Sobald die Bank nicht mehr bereit ist, die Finanzierung zu stellen, so sollte der Käufer Zeit bei dem Immobilienverkäufer gewinnen. Der Käufer sollte so schnell wie möglich eine weitere Bank suchen, welche die Immobilie finanziert. Ist dies nicht mehr möglich, so der Käufer die Schuldnerberatungsstelle kontaktieren. Schließlich kann die Schuldnerberatungsstelle einen Schlichtungs- oder Lösungsversuch mit dem Immobilienverkäufer oder mit der Bank machen.

Die Übernahme der Kosten durch den Käufer

Wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, so könnte der Käufer die nachfolgenden Kosten bezahlen. Zum Einen kann der Käufer die Kosten für die Rückabwicklung des Kaufvertrages übernehmen, die beim Notar anfallen. Zum Anderen können die ausgefallenen Zinsen für den Kaufpreis vom Käufer übernommen werden, sofern er zu spät gezahlt wurde. Ferner kann der Käufer die Differenz zu dem Kaufpreis beim Wiederverkauf zum geringeren Verkaufspreis bezahlen.

Weitere Kostenübernahme durch den Käufer

Der Käufer kann weiterhin den ausgefallenen Zins für den Gesamtkaufpreis bis zur Kaufpreiszahlung des zweiten Käufers übernehmen. Sämtliche Kosten, welche in Verbindung mit dem Gericht, einem Anwalt sowie Rechtsberatung in Zusammenhang stehen, können beglichen werden. Außerdem können Kosten für das Lagern von Möbeln sowie für die Hotelunterbringung und für die Handwerker entstehen, welche ihre Arbeiten nicht rechtzeitig fertig stellen konnten.

Verwandte Beiträge:

  1. Die Nebenkosten bei einem Kauf einer Immobilie – Teil 1
  2. Kauf einer gebrauchten Immobilie versus fertiggestellten Immobilie
  3. Die Zwangsversteigerung einer Immobilie – Teil 4
  4. Die Wertermittlung bei einer Immobilie – Teil 2
  5. Die Haftung bei Schädlingen in einer Immobilie

Schreiben sie einen Kommentar!

Fügen sie unten ihren Kommentar hinzu, oder trackback von ihrer eigenen Seite.. Sie können außerdem Abonnieren sie diese Kommentare via RSS.

Sei nett. Halt es sauber. Bleib beim Thema. Kein Spam.

Sie können diese HTML-Tags benutzen:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Dieser Blog hat Gravatar aktiviert. Um ihren eignen Avatar zu bekommen registrieren sie sich bitte unter Gravatar.