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Die Sofortrente – Teil 1

am 18. Januar 2010 – 17:03Kein Kommentar

Die Sofortrente bezeichnet eine Leibrente bzw. Verrentung. Der Anleger kann mittels einer Einmalzahlung in die Sofortrente die Lücken in der Altersvorsorge im späteren Alter minimieren. Der Sparer bekommt eine weitere Rente, die sofort beginnt und zugleich für das ganze Leben garantiert wird.

Die steueroptimierte Auszahlung und Auszahlung der Überschussbeteiligung

Dabei erfolgt das Auszahlen der Sofortrente steueroptimiert. Es wird lediglich der sog. Ertragsanteil besteuert. Ferner hat der Anleger via der garantierten Rente die Möglichkeit auf weitere Erträge aus der Überschussbeteiligung des Versicherers.

Ein Beispiel der Sofortrente

Zum Beispiel zahlt ein 65-jähriger Anleger in Abhängigkeit der Wahl der Versicherungsgesellschaft einmalig 100.000 Euro ein. Hier bekommt er eine lebenslang garantierte Rente in Höhe von 450 Euro pro Monat ausgezahlt. Außerdem erhält er die Chance auf weitere Einnahmen in Form von der Überschussbeteiligung.

Die Vorteile der Sofortrente

Die Vorteile einer Sofortrente liegen auf der Hand. Zum Einen wird die Rente sofort ausgezahlt und die Rente wird lebenslang an den Anleger bezahlt. Zum Anderen erfolgt die Auszahlung steueroptimiert. Weiterhin wird die Gesundheit nicht geprüft und die Rentengarantiezeit ist auch im Todesfall möglich.

Die Zielgruppe

Die Sofortrente offeriert sehr viel Sicherheit. Der Anleger bekommt unabhängig von der aktuellen Marktlage die Garantiezusage des Versicherungsunternehmens, von welchem er die Sofortrente bekommt. Die Sofortrente ist insbesondere für ältere Menschen geeignet, welche einen großen Geldbetrag anlegen wollen. Diese Summe kann aus einer fällig werdenden Kapitallebensversicherung oder aus einer Abfindung kommen und dieser Betrag kann für die weitere Altersvorsorge in Form von der Sofortrente verwendet werden.

Die steuerliche Förderung und die Versteuerung

Natürlich gibt es nicht nur die lebenslange Rente, sondern auch Versicherungspolicen, welche eine Sofortrente für einen zeitlich befristeten Zeitraum beinhalten (z. B. für zehn oder 20 Jahre). Außerdem werden die Sofortrenten hinsichtlich der Steuer gefördert. In Abhängigkeit des Alters bei Beginn der Rente wird die lebenslange Rentenzahlung nur mit dem jeweiligen Ertragsanteil versteuert. Zum Beispiel beträgt der Ertragsanteil bei einer 65-jährigen Person lediglich 18 %, was bedeutet, dass nur 18 % der Rentenzahlung der individuellen Einkommensteuer unterliegt.

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