Die Nebenkosten bei einem Kauf einer Immobilie – Teil 1
Normalerweise rechnet man mit drei großen Nebenkosten bei einem Immobilienkauf. Zum Einen gibt es die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer. Zum Anderen muss man die Maklercourtage bezahlen.
Die Notarkosten
Die Notarkosten belaufen sich auf etwa 1,5 % auf den Kaufpreis. Diese Kosten enthalten nicht nur die Terminvereinbarung des Kaufvertrages, sondern auch den Entwurf des Kaufvertrages und das Zusenden des Kaufvertragsentwurfes. Ferner beinhalten die Notarkosten auch das eigentliche Beurkunden der Vertragsunterzeichnung.
Weitere Tätigkeiten eines Notares
Ferner werden sämtliche behördlichen Genehmigungen eingeholt. Dazu gehören beispielsweise die Vorkaufsverzichtbescheinigung der Gemeinde, die Informationen an den Fiskus hinsichtlich der Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung sowie der Grunderwerbssteuer. Natürlich können die Grundschulden des Verkäufers gelöscht werden, was auch kontrolliert werden muss.
Andere Leistungen, die bei den Notarkosten beinhaltet sind
Weiterhin muss der Kaufpreis fällig gestellt werden. Die Auflassungsvormerkung muss eingetragen werden. Außerdem muss es auch an das Grundbuchamt weitergegeben werden.
Die Grunderwerbssteuer
Ferner fällt die Grunderwerbsteuer an. Man muss sie lediglich einmal bezahlen. Man muss hier 3,5 % auf den Kaufpreis dazu addieren. Jedoch sind sowohl in Berlin als auch in Hamburg schon 4,5 % fällig.
Die Maklercourtage
In jedem Bundesland variiert die Maklercourtage: sie kann zwischen 3,57 % und höchstens 7,14 % auf den Kaufpreis inklusive der Mehrwertsteuer betragen. Sowohl in Baden-Württemberg als auch in Bayern bezahlt der Käufer 3 % und der Verkäufer 3 % plus Mehrwertsteuer. Sämtliche Kosten, welche mehr als 6 % zuzüglich Mehrwertsteuer vom Kaufpreis hinausgehen, sind laut Gesetz nicht zulässig und selbst hier ist das Handeln erlaubt. Ferner dürfen Bürogemeinschaften, Hausverwalter, Eigentümer sowie ihre Ehepartner mit der gleichen Adresse keine Maklercourtage verlangen.
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