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Was muss man beim Wohnungskauf beachten?

am 6. Oktober 2009 – 14:03Kein Kommentar

Beim Wohnungskauf muss man auf einige Merkmale achten, denn eine schöne und preiswerte Wohnung kann später eine teure Fehlinvestition sein. Zunächst muss der Zustand des Hauses begutachtet werden wie z. B. was in den letzten Jahren am Haus saniert bzw. renoviert wurde und wann die nächsten Renovierungsarbeiten anstehen oder wie Dach, Heizung, Außenfassade und Treppenhaus instand sind. Ferner ist die Frage nach der sozialen Struktur und nach der Anzahl der Mieter, weil je mehr Eigentümer im Haus leben, umso mehr achten alle gemeinsam auf die Sauberkeit und den Zustand des Hauses. Weiterhin stellt sich die Frage nach einem Hausmeister, welcher sowohl auf den Pflegezustand als auch auf die Sauberkeit im Haus achtet und ob eine Treppenhausreinigung vorhanden ist?

Der Verwalter

Ferner spielt der Verwalter eine wichtige Rolle in der Wohnanlage, denn er rechnet nicht nur die Nebenkosten ab und leitet die Eigentümerversammlungen, sondern er fordert Kostenvoranschläge ein, führt die Kontrolle der Handwerker durch und er kann mögliche Renovierungsarbeiten an der Wohnanlage vorschlagen. Ferner wird die Verwalterfirma, die jeder Eigentümer bezahlen muss, alle drei bis vier Jahre von der Eigentümergemeinschaft gewählt, weil ab der Hausgröße von mindestens zwei Eigentümern kann der Verwalter ratsam sein. Die Verwalterfirma wird mit der Nebenkostenabrechnung jeden Monat bezahlt und die Umlegung des Verwalterhonorars auf die Mieter darf nicht erfolgen.

Die richtigen Nebenkosten

Auf jeden Fall soll man sich die Nebenkostenabrechnung zeigen lassen, denn man sollte sich nicht auf die Aussagen von Eigentümern und Maklern verlassen und erst an dieser Abrechnung erkennt man die realen Nebenkosten für eine Wohnung. Dabei kann die Nebenkostenabrechnung folgende Kosten beinhalten: Heizung, Gemeinschaftsstrom, Rücklagen für das Haus, Wasser und Abwasser, Antenne oder Kabelfernsehen, Treppenhausreinigung, Müllgebühren, Konto- und Bankgebühren, Feuer- und Haftpflichtversicherungen, Grundsteuer, Gehwegreinigung, Gartenpflege und Erbpacht. Weiterhin soll der künftige Eigentümer auf die Abrechnungsanteile achten, d. h. dass beispielsweise die Wasser- oder Heizkosten nach der Wohnfläche, der Anzahl an Personen oder nach dem Zählerstand abgerechnet werden können. Jedoch ist die Abrechnung nach der Anzahl an Personen oftmals schlechter, weil ein 1-Personenhaushalt genauso viel Wasser verbrauchen kann wie ein 3-Personenhaushalt.

Der Rücklagenfond

Der zukünftige Eigentümer einer Wohnung sollte auf jeden Fall nach dem momentanen Stand des Rücklagenfonds fragen. Das angesparte Geld kann nämlich bei Reparaturen und Sanierungen am Haus verwendet werden. Sollte kein Geld angespart sein, könnten bei größeren Sanierungen eine Sonderumlage von sämtlichen Eigentümern verlangt werden. Jedoch darf der Rücklagenfond bei einem Wohnungsverkauf nicht ausgezahlt werden.

Die Teilungserklärung

Sowohl das Zusammenleben als auch der Eigentumsanteil wird von der Teilungserklärung geregelt, die von einem Notar unterzeichnet und nach gesetzlichen Regelungen entworfen wird. Vor der Beurkundung sollte man sich die Teilungserklärungen aushändigen lassen. Die Berechnung des Miteigentumsanteils erfolgt nach der Größe der Nebenräumen und der Wohnung, wobei die Nebenkosten umso höher sind, je größer der Miteigentumsanteil ist. Weiterhin werden in der Teilungserklärung z. B. Versicherungen, Stimmrecht,, Nutzungsrechte, Hausordnung, Sondereigentum und Verwalterwahl geregelt.

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