Die Zwangsversteigerung einer Immobilie – Teil 4
Der Ersteher wird mit dem Erteilen des Zuschlags der neue Eigentümer der Immobilie. Dies passiert nicht erst mit der Eintragung in das Grundbuch. Mit dem Zuschlag gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus der Immobilie bzw. dem Grundstück auf den neuen Immobilieneigentümer über.
Der Räumungstitel
Außerdem ist der Zuschlagsbeschluss zugleich der sogenannte Räumungstitel. Der neue Eigentümer der Immobilie kann die sofortige Zwangsräumung der Immobilie bewirken. Dies gilt allerdings nur dann, sofern der bisherige Immobilieneigentümer das Objekt bislang selbst genutzt hatte. Sollte die Immobilie vermietet sein, so kann die sofortige Zwangsräumung nicht bewirkt werden.
Die Finanzierung und Zahlungen an das Gericht
Der Käufer muss sechs Wochen der Immobilienversteigerung die Finanzierung des ersteigerten Objekts fertig erstellt haben. Ferner muss er den Kaufpreis zuzüglich 4 % Zinsen ab dem Versteigerungstermin an das zuständige Gericht bezahlen. Sobald alle Zahlungen rechtzeitig bezahlt worden sind, wird der Erwerber als der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.
Die Versteigerungsakte
Im Amtsgericht kann man das Gutachten ansehen, welche sich in der Versteigerungsakte befindet. Diese beinhaltet die Daten über
- den Verkehrswert,
- mögliche vorhandene Sondernutzungsrechte,
- Bauzustand,
- Lage,
- laufende Kosten (z. B. Erbbauzins),
- Vermietungssituation und
- die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze.
Allerdings muss der Verkehrswert nicht unbedingt aktuell sein. Denn ein Haus kann z. B. erst nach zwei Jahren versteigert werden.
Der Grundbuchauszug
Ferner sollte man auch den Grundbuchauszug ansehen. Dieser befindet sich auch in der Versteigerungsakte. Der Grundbuchauszug gibt Informationen über Wegerechte, Dauerwohnansprüche oder mögliche Belastungen (z. B. Grundschulden, Hypotheken). Wenn man einen Um- oder Anbau an der Immobilie plant, sollte man zusätzlich das Bauplanungsamt aufsuchen.
Was muss man bei der Versteigerung einer Eigentumswohnung beachten?
Sofern man eine Eigentumswohnung kauft, sollte man die Gemeinschaftsordnung, die Protokolle der Eigentümerversammlung und die Teilungserklärung genauer anschauen. Man erfährt beim Verwalter, wie hoch die Instandhaltungsrücklage sowie das Wohngeld ist. Ferner kann man erfahren, ob in naher Zukunft z. B. eine Sonderumlage für größere Reparaturen bezahlt werden muss.
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