Bürgschaft statt Mietkaution
Die Mieter müssen nicht immer eine Mietkaution als eine Sicherheit für den Vermieter hinterlegen. Mietern wird von der Deutschen Kautionskasse via Internet angeboten, dass die Deutsche Kautionskasse für die Mieter eine Bürgschaft in Höhe der jeweiligen Mietkaution ausstellt. Sollte der Vermieter damit einverstanden sein, so wird die sog. „Wohnbürgschaft“ die übliche Mietkaution in Höhe von drei Monats¬mieten ersetzen, welche der Mieter bei dem Einzug in seine neue Wohnung als eine Sicherheit hinterlegen muss.
Die Konditionen der Bürgschaft
Der Mieter zahlt für die Bürgschaftsurkunde 50 Euro. Ferner kommen jedes Jahr eine Provision in Höhe von 5 % der Kautionssumme hinzu und ab dem 2. Jahr muss er zusätzlich eine Kontogebühr zahlen. Wenn die Kaution 2.000 Euro beträgt, bezahlt der Mieter im 1. Jahr für die Bürgschaft 150 Euro und ab dem darauffolgenden Jahr 110 Euro pro Jahr. Dabei tritt die Deutsche Kautionskasse als eine Vermittlerin zwischen dem Mieter und dem Bürgen AIG Europe, ein Tocherunternehmen und Versicherer des US-Versicherungskonzerns AIG.
Die Vorteile
Diese Bürgschaft der Deutschen Kautionskasse bietet einige Vorteile. Zum Einen benötigt der Mieter kein Geld, um die Kaution zu bezahlen. Zum Anderen steht die Deutsche Kautionskasse in der Regel jedem offen, denn in der Regel stellen Banken Mietbürgschaften nur an ihre eigenen Kunden aus. Ferner erhalten die Vermieter mit der Wohnbürgschaft auch eine kostenlose Bonitätsprüfung ihres zukünftigen Mieters.
Die Gebühren
Die Wohnbürgschaft ist relativ teuer, denn über die Jahre hinweg fallen nicht gerade günstige Gebühren an. Dieses Geld ist im Vergleich zu einem verzinslichen Kautionsanspruch für den Mieter verloren. Ferner verlangen Sparkassen und Banken für eine ähnliche Mietbürgschaft 1 % bis 3,5 % von der Bürgschaftssumme im Jahr und eine einmalige Gebühr kann entfallen oder sie beträgt höchstens 50 Euro.
Der Bürge
Ferner ist es fraglich, ob zahlreiche Vermieter den Versicherer AIG als einen Bürgen akzeptieren. Der Vermieter hat lediglich die Finanzkraft des Versicherers, dessen Muttergesellschaft fast Pleite gegangen ist, als eine Sicherheit. Dagegen sind die regulären Kautionssparkonten aufgrund der Einlagensicherung sowie über die Staatsgarantie geschützt.
Wem nutzt die Bürgschaft?
Eine Alternative zu der üblichen Kaution ist die Wohnbürgschaft nicht. Die Wohnbürgschaft eignet sich lediglich für Mieter, welche das Geld für die reguläre Mietkaution nicht aufbringen können und von ihrer Hausbank keine preiswerte Bürgschaft erhalten. Ferner muss der Vermieter die Bürgschaft akzeptieren.
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Es gibt eine wesentlich kundenfreundlichere und vor allem günstigere Alternative zur Kautionskasse: den Deutscher Mietkautionsbund e.V. (www.mietkautionsbund.de). Das kostet nur einmalig 9,90 EUR Aufnahmegebühr für den Verein und dann 4,70 % aus der Kautionssumme jährlich für die Mietbürgschaft. Versicherer ist die R+V Versicherung AG. Der gesamte Prozess läuft hier online. Die immer wieder gehörte Argumentation “das Geld ist weg, im Vergleich zum Sparbuch” trifft mindestens bei all denen nicht zu, die in irgend einer Form einen Kredit laufen haben, denn da sind die Zinsen fast immer dramatisch höher als 4,70 %. Im übrigen sind die 0,50% – 1% Zinsen auf dem Sparbuch nichts anderes als Geldentwertung.
Hallo Frank,
ich bin vor zwei Wochen selber Umgezogen und habe mich auf deinen Rat hin mal mit den zwei beschriebenen Formen auseinandergesetzt. Es existieren neben dem Mietkautionsbund noch zwei weitere Anbieter die das Produkt der R+V anbieten, wie auch die Raiffeisenbank. Bei einigen ist die Bürgschaft der R&V günstiger bei manchen teuer als diese Wohnbügschaft der Deutschen Kautionskasse. Natürlich habe ich die R+V Bürgschaft beim günstigsten Beanstragt, mit dem Ergebnis, dass ich 4,5 Wochen warten musste. Da in der Zwischenzeit mein Vermieter ziemlich sauer war, habe ich die Wohnbürgschaft beantragt und hatte diese innerhalb von 2 Tagen im Briefkasten.
Im Endeffekt finde ich das System super, da meine Frau nun ausgiebig bei Ikea austoben konnte (und das hat Sie wirklich
).
Kann das System einer Bürgschaft nur weiterempfehlen.
Viele Grüße, Hubert
Als gelernter Jurist habe ich zu Beginn diese Form der Kautionsstellung bei meinen 7 Objekten mit größter Vorsicht betrachtet. Ich kannte bisher nur die Stellung einer solchen Sicherheit über eine Bank (wobei meines Wissens nach kaum noch ein Institut ein solches Produkt im Portfolio aufweist).
Meine Objekte befinden sich haupstächlich im Kreis Dachau. Dort war es bisher für häufig schwer die volle gesetzliche zulässige Kaution zu verlangen, da die Mieter ansonsten meist zur nächsten Wohnung gegangen sind. Mehr durch Zufall (Ein Mieter brachte mir das Produkt im Austausch für seine bisherige Kaution) habe ich mich damit intensiver auseinander gesetzt – mit der Konsequenz, dass ich meinem Mieter seine bisher gestellte Kaution über 2 Monatsmieten im Austausch für diese sogenannte “Wohnbürgschaft” gegeben habe. Mit dern neuen Form habe ich nun die nach dem Gesetz zulässige maximalhöhe der Sicherheit über 3 Nettokaltmieten, und mein Mieter ist auch glücklich.
Mein Fazit ist, besonders auf die Details des Produktes achten (die Deutsche Kautionskasse vertreibt eine Bürgschaft auf erstes Anfordern mit den Kriterien nach $$ 770 und 771 BGB. Es gibt auch andere Anbieter die dies nicht erfüllen), aber ansonsten finde ich das neue Produkt gelungen und kann es weiter empfehlen.
Hochachtungsvoll,
Dr. S.