Die Pensionskasse bei einer betrieblichen Altersvorsorge
Man kann die Pensionskassen mit einem Versicherungsunternehmen vergleichen. Dabei offeriert die Pensionskasse gegen Beitragszahlungen Versorgungsleistungen. Ferner übernimmt sie das Versicherungsrisiko, welches damit verbunden ist. Die Beitragszahlungen können entweder als Gehaltsumwandlung aus dem Arbeitslohn des Mitarbeiters (Entgeltumwandlung) oder durch den Arbeitgeber als eine freiwillige zusätzliche Leistung erfolgen.
Die Pensionskasse
Die Pensionskasse zahlt die Rente direkt an den Versicherten und dessen Hinterbliebene. Die Pensionskassen werden vom Staat durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt. Zudem sind die Pensionskassen rechtlich selbstständig.
Abschluss von Policen bis zum Jahr 2004
Es gilt folgendes für die Beitragszahlungen zur Pensionskasse. Der Arbeitgeber muss auf Policen, welche bis zum Jahr 2004 abgeschlossen wurden, eine pauschale Lohnsteuer von 20 % pro Jahr zuzüglich dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer zahlen. Allerdings gilt dies lediglich für Beiträge bis zum Höchstbetrag von 1.752 Euro je Jahr. Arbeitnehmer, welche mehr in die Pensionskasse zahlen wollen, muss den jeweiligen Betrag zu seinem individuellen Steuersatz versteuern.
Abschluss von Policen ab dem Jahr 2005
Die nachgelagerte Besteuerung ist für Policen maßgeblich, welche ab dem Jahr 2005 abgeschlossen worden sind. Hier sind die Beiträge bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich 1.800 Euro steuerfrei. Die Einkünfte im Alter werden jedoch besteuert. Der Vorteil besteht hier, dass man durch die Steuerfreiheit während der Ansparphase mehr Geld beiseite legen und als Rentner hat man häufig einen wesentlich günstigeren Steuersatz als im Arbeitsleben.
Die Beitragszahlungen bei Entgeltumwandlung
Bis Ende 2008 sind die Beiträge zur Pensionskasse bei Entgeltumwandlung ebenfalls sozialabgabenfrei. Jedoch dürfen sie nicht höher als 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sein. Sobald der Arbeitgeber alleine die Beitragszahlungen zur Pensionskasse trägt, bleiben die 4 % selbst über 2008 hinaus beitragsfrei.
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