Wohnen in München

Immobilien in der Landeshauptstadt

Wohnen in Bayern

Wohnungen im Freistaat

Ratgeber

Fragen & Antworten zu interessanten Themen

Die Münchner Stadtteile

Lokale Informationen zu den Münchner Stadtteilen

Finanzen

Alles rund ums Geld

Home » Finanzen

Die Pensionskasse bei einer betrieblichen Altersvorsorge

am 7. Januar 2010 – 13:30Kein Kommentar

Man kann die Pensionskassen mit einem Versicherungsunternehmen vergleichen. Dabei offeriert die Pensionskasse gegen Beitragszahlungen Versorgungsleistungen. Ferner übernimmt sie das Versicherungsrisiko, welches damit verbunden ist. Die Beitragszahlungen können entweder als Gehaltsumwandlung aus dem Arbeitslohn des Mitarbeiters (Entgeltumwandlung) oder durch den Arbeitgeber als eine freiwillige zusätzliche Leistung erfolgen.

Die Pensionskasse

Die Pensionskasse zahlt die Rente direkt an den Versicherten und dessen Hinterbliebene. Die Pensionskassen werden vom Staat durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt. Zudem sind die Pensionskassen rechtlich selbstständig.

Abschluss von Policen bis zum Jahr 2004

Es gilt folgendes für die Beitragszahlungen zur Pensionskasse. Der Arbeitgeber muss auf Policen, welche bis zum Jahr 2004 abgeschlossen wurden, eine pauschale Lohnsteuer von 20 % pro Jahr zuzüglich dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer zahlen. Allerdings gilt dies lediglich für Beiträge bis zum Höchstbetrag von 1.752 Euro je Jahr. Arbeitnehmer, welche mehr in die Pensionskasse zahlen wollen, muss den jeweiligen Betrag zu seinem individuellen Steuersatz versteuern.

Abschluss von Policen ab dem Jahr 2005

Die nachgelagerte Besteuerung ist für Policen maßgeblich, welche ab dem Jahr 2005 abgeschlossen worden sind. Hier sind die Beiträge bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich 1.800 Euro steuerfrei. Die Einkünfte im Alter werden jedoch besteuert. Der Vorteil besteht hier, dass man durch die Steuerfreiheit während der Ansparphase mehr Geld beiseite legen und als Rentner hat man häufig einen wesentlich günstigeren Steuersatz als im Arbeitsleben.

Die Beitragszahlungen bei Entgeltumwandlung

Bis Ende 2008 sind die Beiträge zur Pensionskasse bei Entgeltumwandlung ebenfalls sozialabgabenfrei. Jedoch dürfen sie nicht höher als 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sein. Sobald der Arbeitgeber alleine die Beitragszahlungen zur Pensionskasse trägt, bleiben die 4 % selbst über 2008 hinaus beitragsfrei.

Verwandte Beiträge:

  1. Die Direktversicherung bei der betrieblichen Altersvorsorge
  2. Die betriebliche Altersvorsorge – eine Anlageform der privaten Altersvorsorge
  3. Der Pensionsfonds
  4. Die fünf Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge
  5. Die Direktzusage und die Unterstützungskasse

Schreiben sie einen Kommentar!

Fügen sie unten ihren Kommentar hinzu, oder trackback von ihrer eigenen Seite.. Sie können außerdem Abonnieren sie diese Kommentare via RSS.

Sei nett. Halt es sauber. Bleib beim Thema. Kein Spam.

Sie können diese HTML-Tags benutzen:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Dieser Blog hat Gravatar aktiviert. Um ihren eignen Avatar zu bekommen registrieren sie sich bitte unter Gravatar.