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Die fünf Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge

am 4. Januar 2010 – 12:09Kein Kommentar

Einige Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge an. Hier kann man zwischen fünf unterschiedlichen Möglichkeiten wählen. Zum Einen gibt es die Direktversicherung, die Direktzusage und die Unterstützungskassen. Zum Anderen kann man zwischen einem Pensionsfonds oder -kasse wählen.

Die Direktversicherung und -zusage

Die Firma schließt bei einer Direktversicherung eine Rentenversicherung für den Mitarbeiter sowie seiner Familie ab. Wenn man sich für die Direktzusage entschließt, so hat sich die Firma dazu verpflichtet, dem Mitarbeiter später eine gewisse Leistung direkt zu zahlen. Diese Direktzusage wird normalerweise im Arbeitsvertrag aufgenommen.

Der Pensionsfonds und die Pensionskasse

Prinzipiell funktioniert der Pensionsfonds wie ein Investmentfonds. Diese Variante der betrieblichen Altersvorsorge ist hinsichtlich der Wahl der Geldanlage wesentlich freier als die restlichen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung. Bei den Pensionskassen handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungsgesellschaft, die von einer oder etlichen Firmen zusammen gegründet werden kann. Häufig sind die Pensionskassen für die Mitarbeiter eines bestimmten Gewerbes oder für einen bestimmten Tarif zurecht geschnitten.

Die Unterstützungskasse und eine Sonderform der betrieblichen Altersversorgung

Auch ein rechtlich selbständiger Versorgungsträger ist die Unterstützungskasse. Mindestens ein Arbeitgeber gründet solch eine Unterstützungskasse. Wer sich für eine Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einen Pensionsfonds entscheidet, so können diese auch in Form eines Riester-Vertrages abgeschlossen werden. Somit erhalten diese Varianten der betrieblichen Altersversorgung eine zusätzliche Förderung.

Was sollte man noch beachten?

Natürlich sollte jeder Arbeitnehmer, der sich für eine betriebliche Altersvorsorge entscheidet, vorher sehr gut informieren. Schließlich wird jede Variante sehr unterschiedlich besteuert. Zwar variiert jede Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge von Firma zu Firma, aber sobald diese Beiträge geleistet wurden, gehen diese nicht mehr verloren. Man kann unter gewissen Bedingungen die Ansprüche und Leistungen beispielsweise bei einem Arbeitsplatzwechsel übertragen.

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