Mit vermögenswirksamen Leistungen clever sparen – Teil 1
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern Extra-Geld in Form von vermögenswirksamen Leistungen (kurz: VL), die der Mitarbeiter clever in unterschiedlichen Geldanlageformen anlegen kann. Die VL in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich bringen ggf. nicht nur Zinsen, sondern der Staat fördert so manch eine Geldanlageform. Zum Einen gibt es Geldanlagemöglichkeiten mit relativ vielen Chancen: Banksparpläne, betriebliche Altersvorsorge, Bausparvertrag, Tilgung eines Baukredits oder ein Aktienfondssparplan. Zum Anderen gibt es VL-Banksparpläne und Bausparverträge, die recht hohe Renditen vorweisen können und bei einem Bausparvertrag kann der VL-Sparer die staatliche Förderung in Form von der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage kassieren.
Wer bekommt die VL?
Sowohl Arbeitnehmer, Richter und Soldaten als auch Beamte, Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende haben einen Anspruch auf VL, jedoch bekommen die Teilzeitbeschäftigte die vermögenswirksamen Leistungen nur anteilig angerechnet. Ferner bekommt ein Neueinsteiger im Beruf die VL oftmals erst, nachdem die Probezeit abgelaufen ist. Wer als freier Mitarbeiter arbeitet, Rentner oder selbstständig ist, erhält die VL nicht.
Der VL-Sparplan
Um die VL zu erhalten, muss der Arbeitnehmer einen besonderen VL-Sparplan abschließen, wobei die chancenreichsten Geldanlageformen der Banksparplan, die betriebliche Altersvorsorge, der Bausparvertrag, die Tilgung eines Bausparvertrages oder ein Aktienfondssparplan sind. Nach Abschluss des Vertrages erhält der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Durchschrift des VL-Sparplans, sodass der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen jeden Monat auf direkter Weise in den Sparvertrag überweisen kann. Die Höhe der VL steht oftmals im Tarifvertrag, wobei die Personalstelle oder der Betriebsrat dazu Auskunft erteilen.
Abschluss eines VL-Vertrages auch ohne Einzahlung von VL möglich?
Sollte jemand keine VL bekommen, kann dennoch einen VL-Vertrag abschließen. Dabei wird das Gehalt entsprechend um den jeweiligen Betrag gemindert. Ferner läuft der Sparvertrag sechs Jahre lang und nach Ablauf dieser Zeit folgt die Sperrfrist von maximal einem Jahr. Nach dieser Sperrfrist kann der VL-Sparer frei über das angesparte Geld verfügen.
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