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Regeln der Energiesparverordnung für einen Hausbesitzer

am 6. Oktober 2009 – 13:38Kein Kommentar

Die neue Energiesparverordnung (kurz: Enev 2009) wurde von der Bundesregierung verabschiedet. Ab diesem Herbst gelten für Modernisierungen und Neubauten strengere Bedingungen, weil sowohl mehr Dämmung als auch einen geringeren Energieverbrauch gefordert sind. Ab dem 01.10.09 müssen sich Hauseigentümer und Bauherren auf neue Vorschriften einstellen. Ferner wird die KfW-Bank ihre Fördermittel im Herbst an die neue Energiesparverordnung 2009 entsprechend anpassen.

Änderungen bei den Neubauten

Hinsichtlich des Neubaus sinken die maximalen Werte für den jährlich zulässigen Energiebedarf in den Wohngebäuden um durchschnittlich 30 % und die Wärmedämmung muss um durchschnittlich 15 % erhöht werden. Wer modernisiert und größere Maßnahmen (z. B. Fassaden, Fenster oder Dach) durchführt, darf jedes einzelne Bauteil lediglich ca. 30 % weniger Wärme durchlassen bzw. der Eigentümer kann alternativ nachweisen, dass nach dem Sanieren des Gebäudes die neuen Grenzwerte für neue Immobilien um maximal 40 % übersteigen. Ferner muss ihm das Bauunternehmen in Zukunft bestätigen, dass diese Anforderungen eingehalten wurden.

Dämmung, Heizung und der Stichtag der neuen Verordnung

Die Dämmung des obersten begehbaren Geschossdecke einer Immobilie muss bis spätestens Ende 2011 erfolgt sein, sofern das Dach noch ungedämmt ist. Hinsichtlich der Nachtspeicherheizung müssen die Eigentümer ab Januar 2020 Heizungen, die mindestens 30 Jahre alt sind, außer Betrieb nehmen. Es sind hierfür allerdings nur Gebäude betroffen, die mindestens sechs Wohneinheiten besitzen. Sofern der Eigentümer bereits vor dem eigentlichen Inkrafttreten der aktuellen Energiesparverordnung die Bauanzeige oder den Bauantrag eingereicht hat, gelten für ihn noch die alten Bestimmungen und wenn er keine Behörde einschalten muss, entscheidet ferner der Baubeginn, welche Bestimmungen gelten.

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