Die gesetzliche Rente
Die Basis der Altersvorsorge für Beschäftigte, die sozialversicherungspflichtig sind, ist die gesetzliche Rentenversicherung. Jeden einzelnen Monat zahlen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer in einem Rententopf für ganz Deutschland ein. Die heutigen Rentner bekommen aus diesem Rententopf jeden Monat ihre Auszahlungen. Der heutige Berufstätige hat somit eine unterstützende Funktion für die Generation, welche sich schon im Ruhestand befinden, was man unter dem Begriff Generationenvertrag versteht.
Die Faktoren für die Höhe der Rentenzahlung
Es hängt natürlich von unterschiedlichen Faktoren ab, was jeder einzelne Bürger auch wirklich ausbezahlt bekommt. Zum Einen hängt dies von den wirtschaftlichen Kennzahlen (zum Beispiel die Entwicklung von Gehältern sowie Löhnen, das Wirtschaftswachstum) ab. Zum Anderen ist die Auszahlung von der Entwicklung der Zahl der Beschäftigten sowie die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur abhängig.
Das deutsche Rentenversicherungssystem und dessen Reformen
Seit 2001 gab es in Bezug auf das deutsche Rentenversicherungssystem etliche Reformen. Diese Reformen machten die gesetzliche Rente etwas sicherer. Zwar können sämtliche Neuerungen (z. B. das Einführen der nachgelagerten Besteuerung) nicht gewährleisten, dass der Rentner seinen Lebensstandard halten kann. Man sollte sich deshalb im Klaren sein, dass die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die einzige Altersvorsorge sein kann.
Die betriebliche und private Altersvorsorge nutzen
Aufgrund dessen sollte man weitere Möglichkeiten der privaten sowie betrieblichen Altersvorsorge in Betracht ziehen. Sämtliche gesetzlich versicherte Bürger haben einen Anspruch auf die Zahlung der Rente vom Staat. Allerdings müssen sie zumindest fünf Jahre lang die Beiträge in die Rentenversicherung bezahlt haben.
Die Leistungen der gesetzlichen Kasse
Die Leistungen der gesetzlichen Kasse beziehen sich nicht nur auf die Rentenzahlungen im Ruhestand. Zudem ist sie eine Absicherung für den Ehepartner bzw. die Kinder, sobald der Versicherungsnehmer stirbt. Außerdem springt die gesetzliche Kasse ein, sobald der Arbeitnehmer nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr eine Arbeit aufnehmen kann. Wenn man mindestens 27 Jahre alt ist, so bekommt man jährlich die aktualisierte Auskunft über die persönliche Rentenanwartschaft und die künftige Rente.
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