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Die Genussscheine

am 28. Dezember 2009 – 13:26Kein Kommentar

Etliche Anleger suchen Geldanlagen, welche sowohl steuerliche Vorteile als auch hohe Renditen bieten. Hier ist der Investor mit einem Genussschein sehr gut beraten. Der Geldanleger erhält mit dem Erwerb eines Genussscheins das Recht, an dem Erfolg von einer gewissen Firma beteiligt zu sein.

Der Aufbau und die Funktionsweise

Die Funktionsweise sowie der Aufbau eines Genussschein ist eher eine Kombination aus einer Anleihe und einer Aktie. Hier hängt die Richtung zur Anleihe oder Aktie vielmehr von den Emissionsbedingungen ab. Deshalb sollte der Anleger die Emissionsbedingungen vor dem Erwerb eines Genussscheins sehr gut durchlesen.

Die Verzinsung und Zinszahlung

Nahezu alle Genussscheine haben eine fixe Verzinsung pro Jahr. Deshalb sind sie mit der Anleihe vergleichbar. Jedoch hängt die Zinszahlung vom Gewinn der Firma ab. Sollte in einem Geschäftsjahr ein negatives Bilanzergebnis erwirtschaftet sein, so werden auch keine Zinsen gezahlt.

Der Nachzahlungsanspruch

Bei fast allen Genussscheinen gibt es einen sog. Nachzahlungsanspruch. Sollte die Firma in den darauf folgenden Geschäftsjahren wieder Erträge erzielen, so holt man die ausgefallenen Zinszahlungen nach. Sobald aber der Genussschein ausläuft, bevor die Firma positive Bilanzergebnisse schreibt, so erfolgen keine Nachzahlungen. Schließlich besteht der Anspruch auf die nachgeholten Zinszahlungen lediglich bis zum Laufzeitende.

Der Kauf von Genussscheinen

Banken emittieren nahezu alle Genussscheine. Deshalb sind die Genussscheine in Bezug auf die Zahlung von Zinsen recht sicher. Dennoch sollte der Anleger auf Genussscheine von Firmen mit zumindest einer guten Bonität setzen. Zwar haben die Genussscheine im Vergleich zu einer Anleihe ein etwas höheres Risiko, womit man aber mit einer höheren Rendite von 1 % bis 1,5 % belohnt wird.

Der steuerliche Vorteil

Die Genussscheine sind in Bezug auf die Steuer recht interessant. Man rechnet nämlich die Zinsen in den Kurs des Genussscheins ein. Aufgrund dessen erhöht sich mit dieser Methode der Kurs des Genussscheins innerhalb der Zinsperiode. Am Tag der Zinszahlung sinkt der Kurs um die ausbezahlten Stückzinsen.

Der Zeitpunkt des Erwerbs eines Genussscheins

Der clevere Anleger erwirbt den Genussschein deshalb direkt nach der Zinszahlung. Anschließend verkauft er den Genussschein etwa zwei Jahre später kurz vor dem Tag der Zinszahlung. Somit sind die auf dieser Weise erwirtschafteten Kurserträge von der Steuer befreit, sofern die Genussscheine vor dem 01.01.09 erworben wurden und weil die Kursgewinne nach der 1-jährigen Spekulationsfrist erwirtschaftet wurden. Jedoch muss man noch die im Jahr 2009 eingeführte Abgeltungssteuer beachten.

Fazit

Die Genussscheine sind für ein Depot sehr empfehlenswert. Sie dienen nicht nur zur Diversifikation, sondern auch als Beimischung. Aber man sollte bei der Wahl des Genussscheins auf die Bonität des emittierenden Unternehmens achten.

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