Die Wahl des passenden Baugrundstücks – Teil 2
Es gibt Grundstücke, die mit sogenannten „Rechten Dritter“ belastet sind und in der Abteilung II („Lasten und Beschränkungen“) des Grundbuches stehen. Dies sind oftmals Wegerechte von Landwirten oder Nachbarn, Schürf- oder Bohrrechte (beispielsweise in der Lüneburger Heide) sowie Überleitungsrechte für Energieversorger. Ferner sind sogenannte Baulasten möglich, sofern beispielsweise in der Vergangenheit Grenzabstände oder ähnliches nicht eingehalten worden sind. Das Baulastverzeichnis, das man beim Bauamt einsehen kann, gibt Auskunft über solche Baulasten.
Die Beschaffenheit des Grundstücks
Natürlich ist auch die Beschaffenheit des Grundstücks wichtig. Einige Laien wissen häufig nicht, welche Folgekosten für die Bebauung des Grundstücks auf sie zukommen. Beispielsweise kann ein Grundstück eben aussehen, aber beispielsweise um etwa einen Meter unterhalb der Straßenhöhe liegt. Hier müsste man unter Umständen das komplette Grundstück vor dem Bau mit Erde aufschütten oder das tief liegende Grundstück kann bedeuten, dass man eine Hebeanlage für die Abwässer einbauen muss.
Der Bebauungsplan
Teilweise regelt der Bebauungsplan sehr genau, wie man auf dem Grundstück bauen muss bzw. kann. Dies kann von dem sog. Baufenster (Lage des Hauses auf dem Grundstücks) bis hin zu der Fensterfarbe bzw. Gartenbepflanzung reichen. Jedoch wird es sehr knifflig, sobald die B-Pläne sehr alt sind. Diese können sich beispielsweise an dem Baustil der 1960er Jahre orientieren und deshalb sollte man sich gegebenenfalls bei dem Bauamt nachfragen, ob man es Ausnahmegenehmigungen gibt.
Die Erschließung
Sobald das Grundstück vollkommen erschlossen verkauft wird, so wurden alle öffentlichen Erschließungsmaßnahmen (z. B. Versorgungsleitungen in der Straße oder Straßenbau) durchgeführt. Neben dieser öffentlichen Erschließung gibt es aber auch die Erschließung durch die Hausanschlüsse sowie auf dem eigentlichen Grundstück (z. B. Wasser- oder Gasleitung bis in das Haus). Deshalb sollte man sich bei den hiesigen Ent- und Versorgern über die Hausanschlusskosten informieren.
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