Die gesamten Kosten bei einem Bau eines neuen Hauses
Bei dem Bau eines Hauses fallen nicht nur der Grundstückskaufpreis und die reinen Hausbaukosten an. Der Bauherr muss auch weitere Kosten bezahlen. Die folgenden Kosten müssen außerdem berücksichtigt werden.
Die Erwerbs- und Baunebenkosten
Zum Einen gibt es die Erwerbsnebenkosten. Sie machen etwa 5 % des Grundstückskaufpreises zuzüglich der anfallenden Maklercourtage aus. Zum Anderen gibt es noch die Baunebenkosten für Hausanschlüsse und die Baugenehmigungen etc. Diese Kosten können recht verschieden ausfallen: hier sollte man in etwa mit circa 15 % der Hausbaukosten rechnen.
Kosten für die Außenanlagen, Finanzierungskosten und sonstige Kosten
Ferner muss man auch die Kosten für die Außenanlagen für die Gartenanlage sowie Pflasterarbeiten etc. berücksichtigen. Diese können bei etwa 5 % der Hausbaukosten liegen. Der Bauherr muss zudem die Finanzierungskosten (z. B. Gebühren, die Bauzeitzinsen, Kosten für Grundschuldeintragungen) bezahlen. Es können natürlich auch weitere Kosten in Form von einer Einbauküche, Richtfest, Möbel und Umzug entstehen.
Die Beleihungswertermittlung
Die Banken machen eine Beleihungswertermittlung. Hierzu zählen lediglich gewisse Kosten mit. Es gilt grundsätzlich, dass die Banken lediglich die Kosten berücksichtigen, welchen den Wert einer Immobilie steigern. Beispielsweise gehören die Erwerbsnebenkosten oder die individuellen Finanzierungskosten nicht dazu. Selbst die Einbauküche zählen etliche Kreditinstitute nicht zu den angemessenen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Deshalb wird die häufig auch nicht mitfinanziert.
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