Vermeidung von Fehlern beim Hausbau – Teil 2
Fehler 4: das falsche Haus
Häufig unterzeichnen die Bauherren viel zu schnell einen Werk- bzw. Bauvertrag. Der Bauunternehme sitzt möglicherweise im Nacken. Er verspricht, was er vielleicht nicht halten kann, oder er droht mit der Erhöhung des Preises bzw. die Nichtinanspruchnahme von „Aktionsangeboten“.
Mögliche Beschränkungen im Bebauungsplan oder am Ort
Viel später stellt man heraus, dass diese Immobilie zum Beispiel wegen Beschränkungen in dem Bebauungsplan bzw. gar nicht an dem geplanten Ort errichtet werden kann. Dann kosten die planerischen Änderungen häufig viel Geld. Am Ende ist ein Haus errichtet worden, welches man so überhaupt nicht wollte.
Aktionsangebote auch später gültig
Deshalb sollte man sich insbesondere nicht mit „Aktionsangeboten“ unter Druck setzen lassen. Oftmals sind die Bauunternehmer bereit, dem Bauherren selbst bei einem späteren Vertragsabschluss diese „Aktionspreise“ zu geben. Aufgrund dessen kontaktiert man das Bauamt rechtzeitig. Dabei verschafft man sich eine Übersicht über die Bebauungsmöglichkeiten.
Fehler 5: falsche Ermittlung der Gesamtkosten
Die gesamten Kosten beim Bauvorhaben setzen sich nicht nur aus dem reinen Grundstückskaufpreis und den Hausbaukosten zusammen. Es gibt viele zusätzliche Kosten (z. B. die Baunebenkosten, die Finanzierungskosten). Ferner können hohe Folgekosten entstehen, sobald die Baubeschreibung Lücken aufweist. Sobald man diese Kosten nicht richtig einschätzt, kann es gefährlich werden: die vorhandenen finanziellen Mittel einschließlich der Baukredite können nicht für den Bau des Hauses ausreichen.
Fehler 6: das falsche Bauunternehmen
Es geht der Baubranche in Deutschland nicht gerade gut. Sowohl die billigen Anbieter aus den neuen EU-Mitgliedsländern als auch zahlreiche andere Punkte machen es den Bauunternehmen in Deutschland sehr schwer. Aufgrund dieser Situation lockt man mit sehr preiswerten Angeboten. Ferner muss das Haus trotz der veranschlagten Kosten nicht unbedingt fertig werden.
Insolventes Bauunternehmen? Absicherung durch die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen!
Der Neubau kann umso teurer werden, wenn der Bauunternehmer insolvent wird. Deshalb sollte man sich absichern. Dabei sollte der Bauunternehmer entweder eine Fertigstellungsbürgschaft von seiner Hausbank vorlegen oder eine anderweitige entsprechende Versicherung verpflichten. Damit haben die gesunden Bauunternehmen kein Problem.
Verwandte Beiträge:
